Dein Suchergebnis zum Thema: Wolle

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Rundgang: Orchideen und Permgestein / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Freizeit-Tourismus/Veranstaltungen/Rundgang-Orchideen-und-Permgestein.php?object=tx%2C3296.4.1&ModID=11&FID=3302.3512.1&NavID=2326.109.1&La=1&kat=2054.198

Das Naturschutzgebiet Liether Kalkgrube ist nicht nur wegen der geowissenschaftlichen Bedeutung sondern auch wegen der ökologischen Besonderheiten 1991 unter Naturschutz gestellt worden.
Auf einer botanisch-geologischen Wanderung wollen wir gemeinsam die floristischen

Vormundschaft / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Vormundschaft.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=1981.52.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1

Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter eines minderjÀhrigen MÃŒndels. VolljÀhrige können in Deutschland seit 1992 nicht mehr entmÃŒndigt und unter Vormundschaft gestellt werden. Stattdessen kann das Gericht eine Betreuung anordnen. …
sich nicht ausreichend um die Angelegenheiten Ihres Kindes kümmern können oder wollen

Zulassung fÃŒr Pflegeeinrichtungen beantragen / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Zulassung-f%C3%BCr-Pflegeeinrichtungen-beantragen.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=1981.886.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn. Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen („An wen muss ich mich wenden?“).
Wenn Sie ein Altenheim / Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies bei der Heimaufsichtsbehörde

Besondere amtliche Verwahrung einer VerfÃŒgung von Todes wegen (z.B. Testament) / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Besondere-amtliche-Verwahrung-einer-Verf%C3%BCgung-von-Todes-wegen-z-B-Testament-.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=1981.911.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn. Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen („An wen muss ich mich wenden?“).
Verfahrensablauf Wenn Sie selbst eine Verfügung von Todes wegen hinterlegen wollen