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Anerkennung als Pflegefachperson mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Anerkennung-als-Pflegefachperson-mit-Berufsqualifikation-aus-Drittstaaten-beantragen.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.1249.1&NavID=2326.284.1&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1

Der Beruf der Pflegefachperson ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit der Erlaubnis dÃŒrfen Sie die Berufsbezeichnung „Pflegefachperson …
Sie wollen in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten.

Zulassung fÃŒr BerufsausÃŒbungsgesellschaft beantragen / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Zulassung-f%C3%BCr-Berufsaus%C3%BCbungsgesellschaft-beantragen.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=1981.264.1&NavID=2326.284.1&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn. Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen („An wen muss ich mich wenden?“).
eine Zulassung, wenn sie Personen in die Berufsausübungsgesellschaft aufnehmen wollen