Vormundschaft / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Vormundschaft.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=1981.52.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1
Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter eines minderjÀhrigen MÃŒndels. VolljÀhrige können in Deutschland seit 1992 nicht mehr entmÃŒndigt und unter Vormundschaft gestellt werden. Stattdessen kann das Gericht eine Betreuung anordnen. …
sich nicht ausreichend um die Angelegenheiten Ihres Kindes kÌmmern können oder wollen
