Kommission konsultiert erste Kriterien für „grüne Liste“ nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten – EIZ Niedersachsen https://www.eiz-niedersachsen.de/kommission-konsultiert-erste-kriterien-fuer-gruene-liste-nachhaltiger-wirtschaftstaetigkeiten/
VorlesenDie Europäische Kommission hat heute (Freitag) eine öffentliche Konsultation zu den ersten beiden Gruppen von Kriterien eingeleitet, die bestimmen, welche Wirtschaftsaktivitäten im Rahmen der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gelten können. Die Taxonomie-Verordnung der EU, die am 12. Juli 2020 in Kraft getreten ist, wird dazu beitragen, die weltweit erste „grüne Liste“ als Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu erstellen. Damit wird eine gemeinsame Sprache geschaffen, die Investoren überall verwenden können, wenn sie in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten investieren, die erhebliche positive Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt haben.
Wenn Sie bei der Entwicklung dieser Regeln mitreden wollen, ist die heute beginnende