Jugendstrafrecht – J – A bis Z – Lexikon – neuneinhalb – Kinder https://kinder.wdr.de/tv/neuneinhalb/neuneinhalb-lexikon/lexikon/j/lexikon-jugendstrafrecht-100.html
Wenn Menschen gegen das Gesetz verstoßen, müssen sie damit rechnen, bestraft zu werden – zumindest, wenn sie mindestens 14 Jahre alt sind. Ab diesem Alter ist man in Deutschland „strafmündig“. Das bedeutet, dass man für das, was man tut, Verantwortung übernehmen muss und vor Gericht für eine Straftat angeklagt und verurteilt werden kann.
einem gewissen Punkt normal – zum Beispiel, weil sie sich in einer Gruppe beweisen wollen