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Einverständnis mit Reisegutscheinen muss ausdrücklich und eindeutig erklärt werden

https://infopoint-europa.de/de/articles/eugh-zu-fluggastrechten

Der EuGH hat über das Einverständnis eines Fluggasts mit der Erstattung von Flugkosten durch Reisegutscheine entschieden. Die bloße Anlage eines Treuekontos bei der Airline stelle demnach kein „schriftliches Einverständnis des Fluggasts“ dar.
könnte auch nur der Wille des Fluggasts, am Treueprogramm der Airline teilnehmen zu wollen

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