In den letzten Jahren ist das Thema „Freiheitsentziehende Maßnahmen“ wieder verstärkt Gegenstand von Debatten und Kontroversen geworden. So heterogen die Ursachen und Intentionen dabei auch sind, so provozieren diese Debatten doch alle erneut die Frage nach den Verfahren, (geschlechtsspezifischen) Indikationen und Bedingungen freiheitsentziehender Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen sowie den Erfahrungen damit. Das Projekt untersucht deshalb eine – nach dem DJI-Projekt v. Wolffersdorff u.a. (1996) – empirisch kaum noch in Augenschein genommene, für die Betroffenen nichtsdestoweniger biografisch und persönlich extrem folgenreiche Praxis, um einen Beitrag zur Versachlichung der öffentlichen und fachlichen Diskussion zu leisten. Die Studie geht – im Anschluss an die Position des 11. Kinder- und Jugendberichtes – davon aus, dass in „sehr seltenenKonstellationen die zeitweilige pädagogische Betreuung in einer geschlossenen Gruppe eine dem jeweiligen Fall angemessene Form der Intervention sein (kann)“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2002, S. 240). Gerade weil aber freiheitsentziehende Unterbringung die massivste Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe darstellt, müssen in besonderer Weise die Verfahren eingehalten und die fachlichen Standards und Rahmenbedingungen geklärt werden.
Familien mit muslimischem Hintergrund wirksam erreichen Familienbericht für die Stadt Wolfsburg