Stadt Münster: Besondere Rechtsdienstleistungen – Ortsrecht https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/32.08
getrennt nach Licht- und Kraftstrom; die Zahl der mitgeführten Wagen, aufgelistet nach Wohnwagen
getrennt nach Licht- und Kraftstrom; die Zahl der mitgeführten Wagen, aufgelistet nach Wohnwagen
Tagen, längerfristiges, auf ein „Überwintern“ hinauslaufendes Abstellen eines Wohnwagens