Verbote und Überwachung https://www.kuelsheim.de/rathaus-service/stadt-service/lebenslagen/5001024/verbote-und-ueberwachung
anzuwenden, Tiere auszusetzen oder zurückzulassen, gezüchtete oder aufgezogene Wildtiere
anzuwenden, Tiere auszusetzen oder zurückzulassen, gezüchtete oder aufgezogene Wildtiere
Wildtiere wie zum Beispiel Hirsche, die Sie als Nutztiere halten, müssen Sie in einem
Beeinträchtigung einer ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung durch Wildtiere
nur diese und keine anderen beitragspflichtigen Tiere halten Gefangen gehaltene Wildtiere
geschaffen, Stadtjäger einzusetzen, die eine spezielle Zusatzausbildung zum Umgang mit Wildtieren
Tiere, die mit Wildtieren in Kontakt kommen können (zum Beispiel Hunde und Katzen