Amtsblatt Nr. 22/2010 | Stadt Linz https://www.linz.at/amtsblatt/archiv_49006.php
Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz
Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebietes wird wie folgt begrenzt: Norden: B 1 – Wiener
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Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz
Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebietes wird wie folgt begrenzt: Norden: B 1 – Wiener
Das Amtsblatt erfüllt mit einem kurzen redaktionellen Teil, amtliche Veröffentlichungen sowie Stellenausschreibungen der Stadt die im Statut der Landeshauptstadt Linz festgehaltene Informationspflicht.
Grundstück Nr. 489/8 (Werksgelände Linz Textil) Osten: westlich Kraftwerkskanal Süden: Wiener
Das Amtsblatt erfüllt mit einem kurzen redaktionellen Teil, amtliche Veröffentlichungen, Stellenausschreibungen der Stadt, sowie Geburten, Verehelichungen und Todesfälle die im Statut der Landeshauptstadt Linz festgehaltene Informationspflicht.
Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets: Norden: Wiener
Das Amtsblatt erfüllt mit den enthaltenen amtlichen Veröffentlichungen von Verordnungen und den Stellenausschreibungen des Magistrat Linz die im Statut der Landeshauptstadt Linz festgehaltene Informationspflicht.
Wambacher Straße von Kremsmünsterer Straße bis Ziegelhubweg 4) Traundorfer Straße von Wiener
Das Amtsblatt erfüllt mit den enthaltenen amtlichen Veröffentlichungen von Verordnungen und den Stellenausschreibungen des Magistrat Linz die im Statut der Landeshauptstadt Linz festgehaltene Informationspflicht.
“ Auf Grund der im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ am 28.
Das Amtsblatt erfüllt mit einem kurzen redaktionellen Teil, amtliche Veröffentlichungen, Stellenausschreibungen der Stadt, sowie Geburten, Verehelichungen und Todesfälle die im Statut der Landeshauptstadt Linz festgehaltene Informationspflicht.
Norden: Grünland (Reitsportanlage) Osten: Grünland (Reitsportanlage) Süden: Wiener
Das Amtsblatt erfüllt mit einem kurzen redaktionellen Teil, amtliche Veröffentlichungen, Stellenausschreibungen der Stadt, sowie Geburten, Verehelichungen und Todesfälle die im Statut der Landeshauptstadt Linz festgehaltene Informationspflicht.
Verlautbarung Einwohner- und Standesamt Verlautbarung Auf Grund der im „Amtsblatt zur Wiener
Das Amtsblatt erfüllt mit den enthaltenen amtlichen Veröffentlichungen von Verordnungen und den Stellenausschreibungen des Magistrat Linz die im Statut der Landeshauptstadt Linz festgehaltene Informationspflicht.
Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Wiener
Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz
Norden: Richard-Wagner-Straße Osten: Makartstraße Süden: Bulgariplatz Westen: Wiener
Das Amtsblatt erfüllt mit den enthaltenen amtlichen Veröffentlichungen von Verordnungen und den Stellenausschreibungen des Magistrat Linz die im Statut der Landeshauptstadt Linz festgehaltene Informationspflicht.
Norden: Rosenbauerstraße Osten: Strachgasse Süden: nördlich Berufsschule Westen: Wiener