Jugendschutz-Alkoholgenuss https://www.essen.de/leben/sicherheit_und_ordnung/jugendschutz/jugendschutz_alkoholgenuss.de.html
An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Bier, Wein, Sekt und Mixgetränke
Meintest du weiß?
An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Bier, Wein, Sekt und Mixgetränke
Oberbürgermeister Thomas Kufen überzeugte sich bei einem Glas Wein selbst von dem
Alkopops) Lebensmittel und Süßwaren mit Anteilen von Spirituosen Bier und Wein
innen des Pfälzer Weinfestes die Gelegenheit in gemütlicher Atmosphäre verschiedene Weine