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Sammel- und Fangbewilligung nicht geschützter Tier- und Pflanzenarten – Antrag

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/umwelt/umweltschutz/naturschutz/sammel-fangbewilligung.html

Für das Sammeln (Fangen), Vorrätighalten oder Feilbieten von nicht geschützten, wildwachsenden Pflanzen oder Pflanzenteilen, nicht geschützten frei lebenden Tieren sowie von Entwicklungsformen oder Teilen derselben und für den Handel mit diesen Tier- und Pflanzenarten ist eine Bewilligung der Naturschutzbehörde erforderlich, wenn es in großen Mengen geschieht.
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