Cascara: Das sollten Sie über das koffeinhalte Aufgussgetränk wissen | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/kennzeichnung-und-inhaltsstoffe/cascara-das-sollten-sie-ueber-das-koffeinhalte-aufgussgetraenk-wissen-73844
Cascara – also das Fruchtfleisch der Kaffeekirsche – ist seit 2022 nach der Novel-Food-Verordnung auf dem deutschen Markt zugelassen. Cascara kann damit, etwa als fertiges koffeinhaltiges Aufgussgetränk, in der EU verkauft werden.
Üblicherweise werden bis zu 6 Gramm Pulpe der Kaffeekirsche mit 100 Milliliter heißem Wasser
