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Jahresendabrechnung Wasser/Kanal/Abfall | Startseite

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Die Jahresendabrechnung wird immer zum Jahresende vorgenommen. Sollten Sie noch keinen Funkwasserzähler eingebaut haben, erhalten Sie ein Ablesekärtchen per Post. Dieses senden Sie bitte ausgefüllt bis spätestens Ende November an das Steuer- und Gebührenamt zurück. Die Funkwasserzähler werden stichtaggenau zum 31.12. ausgelesen. Hier müssen Sie nicht tätig werden.Mitte Januar erhalten Sie Ihren Jahresendabrechnungsbescheid.
Jahresendabrechnung Wasser/Kanal/Abfall Leistungsbeschreibung Die Jahresendabrechnung

Trinkwasseruntersuchung | Startseite

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Trinkwasser wird in Deutschland in ausgezeichneter Qualität und kostengünstig in jeden Haushalt geliefert. Regelmäßige Untersuchungen stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden. Die von den Wasserversorgungsunternehmen durchzuführenden umfangreichen Untersuchungen werden durch amtliche Kontrolluntersuchungen der Gesundheitsämter ergänzt. Auch Trinkwasserinstallationssysteme (also die Gesamtheit der Trinkwasserrohre und Armaturen) in öffentlich genutzten Gebäuden (z.B. Krankenhäuser, Kindergärten, etc.) werden nach besonderen Vorgaben des Gesundheitsamtes überwacht. Außerdem müssen die  Hausinstallationen in größeren Mietshäusern in regelmäßigen Abständen auf Legionellen kontrolliert werden. Weiterführende Informationen zum Thema Legionellen in der Trinkwasserinstallation finden sich auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI). Sollte es in Ausnahmefällen trotz all dieser Überwachungsmaßnahmen zu Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Trinkwassers kommen oder sollte der Verdacht bestehen, dass das Trinkwasser gefährliche Keime oder gefährliche Substanzen enthält, so wird empfohlen, sich direkt mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen.
Wasser,Trinkwasser und Gewässerschutz(Umweltbundesamt) Welche Gebühren fallen