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Das Umweltbundesamt empfiehlt, mit Kindern unter zwei Jahren, die ein erhöhtes Allergierisiko haben, vorerst nicht zum Babyschwimmen zu gehen. Möglicherweise können Reaktionsprodukte des zur Desinfektion von Schwimmbeckenwasser verwendeten Chlors bei Risikogruppen zur Entwicklung von Asthma beitragen. Vor allem Trichloramin, ein Reaktionsprodukt aus Chlor und dem von Badegästen eingetragenen Harnstoff, ist als asthmaauslösende Substanz in Verdacht geraten.
Kontakt kommt, den die Badegäste über Urin, Schweiß, Kosmetika oder Hautschuppen ins Wasser
