Beihilfe fÃŒr Hinterbliebene in der gesetzlichen Unfallversicherung / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Beihilfe-f%C3%BCr-Hinterbliebene-in-der-gesetzlichen-Unfallversicherung.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.4898.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1
Als Witwe, Witwer, eingetragene Lebenspartnerin, eingetragener Lebenspartner oder Vollwaise haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine einmalige Hinterbliebenenbeihilfe der gesetzlichen Unfallversicherung. Zu den Voraussetzungen gehört: der Tod darf nicht …
Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Beihilfe fÃŒr Hinterbliebene (Witwen, Witwer und Waise