Kann ich Kosten für die Kinderbetreuung als Sonderausgabe absetzen? | Familienportal des Bundes https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen/kann-ich-kosten-fuer-die-kinderbetreuung-als-sonderausgabe-absetzen--125214
Wenn Sie Ihr Kind betreuen lassen und Ihnen dadurch Kosten entstehen, dann können zwei Drittel von diesen Kosten als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden.
Ausbildungsförderung Bürgergeld und Arbeitslosengeld Hinterbliebenenrente für Witwen und Waisen