Rechtswahl für die Namensführung von Ehegatten | Wuppertal https://www.wuppertal.de/vv/produkte/003/rechtswahl-fuer-die-namensfuehrung-von-ehegatten.php
Ehegatten können unter bestimmten Voraussetzungen erklären, dass ihre Namen in der Ehe nach einem ausländischen Recht gebildet werden sollen.
Beschreibung Ehegatten können ihre künftig zu führende Namen nach dem Recht eines Staates wählen
