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Plakatierungen im öffentlichen Verkehrsraum | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12142-VLR/plakatierungen-im-oeffentlichen-verkehrsraum/

Auf besondere Veranstaltungen kann mit Plakaten im Stadtbild geworben werden. Mit einer Sondernutzungserlaubis wird festgelegt, an welchen Straßenzügen und in welcher Anzahl die Plakate aufgehängt werden dürfen. Insbesondere wird geregelt, wo keine Plakatierung erfolgen darf und was aus verkehrsrechtlicher Sicht zu beachten ist. Die Abnahme der Plakate muss sofort nach Ende der Veranstaltung durch den Antragsteller erfolgen.
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Sondernutzung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12148-VLR/sondernutzung/

Wer öffentlichen Verkehrsraum (hierzu zählen auch Parkflächen und Gehwege) für seine Zwecke in Anspruch nehmen will, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis  sowie gegebenenfalls einer straßenverkehrlichen Genehmigung  durch die Stadt Warendorf. Die Sondernutzung kann z.B. sein: Lagerung von Materialien Aufstellung eines Containers Aufbau eines Gerüstes auf dem Bürgersteig Aufstellung von Plakatständern
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