Pfändungsgläubiger darf zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenze führende Nachweise beim P-Konto einsehen | Verbraucherzentrale Bundesverband https://www.vzbv.de/urteile/pfaendungsglaeubiger-darf-zur-erhoehung-der-pfaendungsfreigrenze-fuehrende-nachweise-beim-p
und Überweisungsbeschluss sei somit zu ergänzen, dass der Schuldner nach seiner Wahl