Europawahl 2019: Menschen unter Vollbetreuung können Wahlberechtigung beantragen – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/24347/25379.html
Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten können erstmals an der Europawahl am 26. Mai 2019 teilnehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Betroffen sind körperlich oder geistig behinderte Menschen sowie demente Patienten unter Vollbetreuung als auch Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.
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