Befreiung von der ersten oder zweiten Fremdsprachenverpflichtung wegen vorhandener Fremdsprachenkenntnisse beantragen – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Befreiung-von-der-ersten-oder-zweiten-Fremdsprachenverpflichtung-wegen-vorhandener-Fremdsprachenkenntnisse-beantragen/
Schüler muss an einer Bildungsberatung durch die jeweilige Schule hinsichtlich der Wahl
