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Kreistagswahl Feststellung von AusschlussgrÃŒnden / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Kreistagswahl-Feststellung-von-Ausschlussgr%C3%BCnden.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.173.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Wer ein Mandat im Kreistag oder in der Stadtverordnetenversammlung angenommen hat, darf nicht eine Tätigkeit ausüben, die gemäß § 12 BbgKWahlG mit diesem Mandat unvereinbar ist.
Dienstverhältnisses ist dem Wahlleiter spätestens vier Monate nach Annahme der Wahl