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Gewerbeanmeldung | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:28351-VLR/gewerbeanmeldung/

Sie können Ihre Gewerbeanmeldung bei der Stadt Minden per Online-Antrag vornehmen. Den Online-Antrag finden Sie in der rechten Spalte unter „Ihr Anliegen direkt online starten > Gewerbemeldung“.Der Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in der Stadt Minden ist der Gewerbemeldestelle der Stadt Minden über die Gewerbeanmeldung anzuzeigen.Die Ausübung sogenannter erlaubnispflichtiger Gewerbe bedarf neben der Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung zusätzlich einer Erlaubnis z.B. der Ordnungsbehörde, des Gesundheitsamtes, des Straßenverkehrsamtes oder anderer Stellen. Unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe fallen u.a. Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Makler, Pfandleiher, Spielhallen, Versteigerer, Güterverkehr, Fahrschulen und Taxiunternehmen. Für diese Erlaubnisse sind separate Anträge bei den dafür zuständigen Behörden zu stellen.
können lediglich zwischen dem Betreiben des Gewerbes im Haupterwerb oder Nebenerwerb wählen

Gewerbeanmeldung | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:28351-VLR/gewerbeanmeldung/?sds=1

Sie können Ihre Gewerbeanmeldung bei der Stadt Minden per Online-Antrag vornehmen. Den Online-Antrag finden Sie in der rechten Spalte unter „Ihr Anliegen direkt online starten > Gewerbemeldung“.Der Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in der Stadt Minden ist der Gewerbemeldestelle der Stadt Minden über die Gewerbeanmeldung anzuzeigen.Die Ausübung sogenannter erlaubnispflichtiger Gewerbe bedarf neben der Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung zusätzlich einer Erlaubnis z.B. der Ordnungsbehörde, des Gesundheitsamtes, des Straßenverkehrsamtes oder anderer Stellen. Unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe fallen u.a. Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Makler, Pfandleiher, Spielhallen, Versteigerer, Güterverkehr, Fahrschulen und Taxiunternehmen. Für diese Erlaubnisse sind separate Anträge bei den dafür zuständigen Behörden zu stellen.
können lediglich zwischen dem Betreiben des Gewerbes im Haupterwerb oder Nebenerwerb wählen

Gewerbeummeldung | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:27850-VLR/gewerbeummeldung/

Sie können Ihre Gewerbeummeldung bei der Stadt Minden per Online-Antrag vornehmen. Den Online-Antrag finden Sie in der rechten Spalte unter „Ihr Anliegen direkt online starten > Gewerbemeldung“.Bei der Verlegung einer Betriebsstätte innerhalb der Stadt Minden, einer Veränderung der Tätigkeit (einschließlich der Ergänzung oder Reduzierung der Waren oder Tätigkeiten) oder einer Namensänderung des Gewerbetreibenden ist eine Gewerbeummeldung vorzunehmen.Die Ausübung sogenannter erlaubnispflichtiger Gewerbe bedarf neben der Gewerbeummeldung nach § 14 Gewerbeordnung zusätzlich einer Erlaubnis z.B. der Ordnungsbehörde, des Gesundheitsamtes, des Straßenverkehrsamtes oder anderer Stellen. Unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe fallen u.a. Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Makler, Pfandleiher, Spielhallen, Versteigerer, Güterverkehr, Fahrschulen und Taxiunternehmen. Für diese Erlaubnisse sind separate Anträge bei den dafür zuständigen Behörden zu stellen.Bitte prüfen Sie, ob es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Gewerbeummeldung handelt oder lediglich um eine Berichtigung ihrer Daten. Sollte dies der Fall sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung – gerne auch per E-Mail.
können lediglich zwischen dem Betreiben des Gewerbes im Haupterwerb oder Nebenerwerb wählen

Minden verfügt über ausreichend Betreuungsplätze für Kinder | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2024/august/minden-verfuegt-ueber-ausreichend-betreuungsplaetze-fuer-kinder/

Das Jugendamt zieht zu Beginn des Kita-Jahres Bilanz . Plätze gibt es in den 43 Kitas und in der Kindertagespflege. Ein gesetzlicher Anspruch auf frühkindliche Förderung beziehungsweise Betreuung besteht bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.
das heißt Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege, für ihren Nachwuchs wählen