Dein Suchergebnis zum Thema: Wahl

Zulassung, Änderung, Zurücknahme von Wahlvorschlägen | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:28000-VLR/zulassung-aenderung-zuruecknahme-von-wahlvorschlaegen/

Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten bereits im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, müssen für die Zulassung ihrer Wahlvorschläge eine im Gesetz bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften vorlegen. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Die Wählbarkeit wird von der für die Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt. Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter des Wahlgebietes einzureichen. Dieser gibt auch die zu verwendenden Formblätter kostenlos heraus. Die Fristen und Termine ergeben sich aus den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen. Ein eingereichter Wahlvorschlag wird erst verbindlich, wenn er vom Wahlausschuss zugelassen worden ist. Ein eingereichter Wahlvorschlag kann nur unter bestimmten Bedingungen und Fristen geändert oder zurückgenommen werden.
Zuständige Abteilungen Wahlen Zuständige Mitarbeitende Frau Jana Rommelmann

Wahlschein / Briefwahl | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:28300-VLR/wahlschein-briefwahl/

Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen möchte, erhält auf Antrag von der Gemeinde einen Wahlschein und die für eine Briefwahl notwendigen Unterlagen. Ein Wahlscheinantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Es gibt die Möglichkeiten der schriftlichen, elektronischen und persönlichen Beantragung. Nicht zulässig ist die telefonische Antragstellung.Nähere Informationen befinden sich auf der Wahlbenachrichtigung, die die wahlberechtigte Person etwa 6 Wochen vor dem Wahltag erhält. 
Anliegen direkt online starten Briefwahl beantragen Zuständige Abteilungen Wahlen