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Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen

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Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“ 15. Planänderung Online-Konsultation anstelle eines Erörterungstermins Die Landesdirektion Sachsen gibt als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde gemäß § 5 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) in Verbindung mit § 73 Absatz 6 Satz 2 bis 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bekannt, dass im Rahmen des oben genannten Verfahrens anstelle eines Erörterungstermins ersatzweise eine Online-Konsultation durchgeführt wird. Die Landesdirektion Sachsen hat sich im Rahmen des ihr nach § 10 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) eingeräumten Ermessens entschieden, wegen des erhöhten Infektionsrisikos infolge der Corona-Pandemie von einer förmlichen Erörterung abzusehen und stattdessen eine Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 1 und Absatz 4 PlanSiG in Verbindung mit § 1 Nr. 22 PlanSiG und § 10 Absatz 2 LuftVG durchzuführen. Diese Online-Konsultation ersetzt den Erörterungstermin. Für die Online-Konsultation werden den zur Teilnahme an einem Erörterungstermin Berechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen zugänglich gemacht. Ihnen ist innerhalb einer vorher bekannt zu machenden angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern. Die Online-Konsultation findet im Zeitraum von Montag, dem 21. März 2022 bis Freitag, dem 20. Mai 2022 statt. 1. Die Behörden, die anerkannten Vereinigungen und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt und erhalten die individuellen Zugangsdaten zu dem Online-Portal. Die Weitergabe der Zugangsdaten zu dem Online-Portal an Dritte ist nicht zulässig. 2. Den zur Teilnahme Berechtigten werden die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen in dem o. g. Zeitraum über das Passwort geschütztes Online-Portal:  https://cristal2.probcloud.de/lds  im Internet zugänglich gemacht. Im Online-Portal werden den zur Teilnahme Berechtigten eine einführende Kurzpräsentation der Vorhabenträgerin zum Vorhaben, die Planunterlagen, eine vollständige Synopse (themenbezogene, inhaltliche Gegenüberstellung der Erwiderungen der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Einwendungen), dieser Bekanntmachungstext sowie Hinweise zur Nutzung des Online-Portals zugänglich gemacht. 3. Die zur Teilnahme Berechtigten können sich innerhalb des oben genannten Zeitraums sowohl elektronisch über das Online-Portal (https://cristal2.probcloud.de/lds) als auch schriftlich (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz oder Braustraße 2, 04107 Leipzig) oder auch per E-Mail (Flughafenausbau.Posteingang@lds.sachsen.de) gegenüber der Planfeststellungsbehörde insbesondere zur Erwiderung der Vorhabenträgerin auf Stellungnahmen und Einwendungen äußern. Die Frist ist mit dem Eingang der Äußerung bei der Landesdirektion gewahrt, dies gilt auch für schriftliche Äußerungen. 4. Zur Teilnahme berechtigt sind neben den oben unter Ziffer 1. genannten Stellen auch sonstige Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden. Diese können rechtzeitig bis vor Ende der Äußerungsfrist (20. Mai 2022) über eine im Online-Portal generierte E-Mail oder schriftlich bei der Landesdirektion Sachsen (Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz oder der Dienststelle in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig) oder auch per E-Mail (Flughafenausbau.Posteingang@lds.sachsen.de) unter Angabe von Namen, Anschrift und Betroffenheit einen Zugang zur Online-Konsultation beantragen. Wer sich im Verfahren geäußert, aber bis zum 21. März 2022 noch keine Benachrichtigung erhalten hat, kann bei der Landesdirektion Sachsen unter der E-Mail-Adresse Flughafenausbau.Posteingang@lds.sachsen.de oder schriftlich unter der Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz oder Braustraße 2, 04107 Leipzig den Zugang zur Online-Konsultation beantragen. 5. Für den Fall, dass die zur Teilnahme Berechtigten keinen leistungsfähigen Internetanschluss oder keinen PC besitzen, besteht nach vorheriger Terminabsprache unter 0341/9773202 die Möglichkeit, in die unter Ziffer 2 genannten Unterlagen Einsicht zu nehmen. Eine Berechtigung ist bei der Terminabsprache nachzuweisen. Äußerungen können schriftlich per Brief bei der Landesdirektion Sachsen Landesdirektion Sachsen (09105 Chemnitz oder der Dienststelle in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig) oder per E-Mail unter (Flughafenausbau.Posteingang@lds.sachsen.de) eingereicht werden. Es ist die jeweils gültige Corona-Schutzverordnung zu beachten sowie die in der Landesdirektion durch die Corona-Pandemie bedingten Verhaltensregeln. Hinweise: Die o. g. Online-Plattform dient nur der Zurverfügungstellung der zu behandelnden Informationen. Über die Online-Plattform findet kein mündlicher Austausch oder schriftlicher Chat statt. Der Austausch eröffnet die Möglichkeit, auf die Erwiderung der Vorhabenträgerin schriftlich oder elektronisch per E-Mail Stellung zu nehmen. Eine Eingangsbestätigung zur Äußerung erfolgt nicht. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Bevollmächtigte haben ihre Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht gegenüber der Landesdirektion Sachsen nachzuweisen. Die schriftliche Vollmacht kann auch der Äußerung beigefügt werden. Durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch die Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme bleiben fristgerecht eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen im vollen Umfang bestehen. Mit der Möglichkeit zur Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet. Über die bereits vorgebrachten Argumente hinaus können keine neuen Sachargumente im Verfahren berücksichtigt werden. Eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist nicht erforderlich. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen einen bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Absatz 4 Satz 4 PlanSiG). Die ersatzweise durchgeführte Online-Konsultation ist mit Ablauf der oben genannten Äußerungsfrist beendet. Diese Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik [ Infrastruktur [ Luftverkehr sowie im UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de zugänglich gemacht. Datenschutzhinweise Bei der Teilnahme an der Online-Konsultation, der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 14 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind unter https://www.lds.sachsen.de/datenschutz einsehbar. i. A. der Landesdirektion Sachsen
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Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB)

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Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB), Dezernat 33 – Besondere Verfahrensarten zum Antrag der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH auf Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans für die Planänderung zum bergrechtlich planfestgestellten Gewinnungsvorhaben Kiessandtagebau Merseburg „An der B 91“ Gemäß § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i.V.m. § 73 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird bekannt gemacht: Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH, im Folgenden als Antragstellerin benannt, beantragte mit Schreiben vom 26.01.2024 (mit Posteingang vom 27.01.2024) beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) im Rahmen eines förmlichen bergrechtlichen Planänderungsverfahrens die Zulassung des obligatorischen Rahmen-betriebsplanes für die Änderung des bereits bergrechtlich planfestgestellten Gewinnungs-vorhabens Kiessandtagebau Merseburg „An der B 91“. Die Antragstellerin beabsichtigt die Wiederaufnahme der Gewinnungsarbeiten im Regelbetrieb bis zur vollständigen Auskiesung der Lagerstätte und die Realisierung der planfestgestellten Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahmen. Dazu beantragt die Antragstellerin die Verlängerung der Vorhabenslaufzeit um 25 Jahre bis zum 31.12.2050. Aufgrund der Art und der Leistungsgrößen der im Rahmen der Planänderung vorgesehenen Maßnahmen stellt das Änderungsvorhaben gegenüber dem ursprünglich bergrechtlich planfestgestellten Gewinnungsvorhaben eine wesentliche Änderung dar, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Daher ist für die Änderungen gemäß § 52 Abs. 2c Bundesberggesetz (BBergG) ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan aufzustellen und für dessen Zulassung ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der §§ 57a und 57b BBergG durchzuführen. Das LAGB ist insoweit die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde. Der Rahmenbetriebsplan ist in der Zeit vom 19.04.2024 bis 21.05.2024 an folgenden Stellen entsprechend der jeweiligen Bestimmungen der Hauptsatzung zur Einsicht ausgelegt und kann zu den angegebenen Dienstzeiten eingesehen werden: 1.         Stadtverwaltung Merseburg, Stadtentwicklungsamt, Lauchstädter Straße 10, 06217 Merseburg Montag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Dienstag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Donnerstag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Freitag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 2.         Stadtverwaltung Leuna, Rathaus, Besucheradresse: Rudolf-Breitscheid-Straße 18 im Gesundheitszentrum Westflügel (Glasbau) 1. OG, 06237 Leuna Montag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Eine telefonische Terminvereinbarung in der Stadtverwaltung Leuna ist wünschenswert, aber nicht erforderlich (03461-24950 21). Der Rahmenbetriebsplan kann in oben genannten Zeitraum auch über den folgenden Link abgerufen werden: https://lagb.sachsen-anhalt.de/service/bekanntmachungen/. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einstellung des Rahmenbetriebsplanes auf der Internetseite des LAGB keine Auslegung gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 VwVfG darstellt. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen. Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich oder zur Niederschrift an den Auslegungsorten sowie beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt, An der Fliederwegkaserne 13 in 06130 Halle/Saale in der Zeit vom 19.04.2024 bis 20.06.2024 erhoben werden. Für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente besteht kein Zugang. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann im benannten Zeitraum Einwendungen erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Die Einwendungen sollen neben Vor- und Familiennamen auch die volle und leserliche Anschrift des Einwenders enthalten. Die Einwendungen werden der Antragstellerin bekannt gegeben. Mit dem Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen. Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren. Gleichförmige Einwendungen, bei denen nicht eine natürliche Person als Vertreter der übrigen Unterzeichner mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift gekennzeichnet ist, können unberücksichtigt bleiben. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Ein Termin zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen, der Stellungnahmen der Behörden, der im Land Sachsen-Anhalt nach § 3 des Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG) anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, wird nach dem Ende der Einwendungsfrist ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Wenn mehr als 50 Personen Einwendungen erhoben haben, können diese von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen, dass –    die für das Verfahren zuständige Behörde und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde das LAGB ist, –    über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden wird, –    der ausgelegte obligatorische Rahmenbetriebsplan die notwendigen Unterlagen für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung enthält, –    die Anhörung die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen darstellt. Folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen wurden vorgelegt: –    obligatorischer Rahmenbetriebsplan –    UVP-Bericht –    Landschaftspflegerische Begleitplanung –    Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag –    FFH-Verträglichkeitsvorprüfung –    Gutachten zum Schutzgut Wasser / Hydrogeologisches Gutachten –    Wasserrechtlicher Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie –    Lärm-Immissionsprognose –    Schall-Immissionsprognose –    Staub-Immissionsprognose –    Allgemeinverständliche Zusammenfassung Es wird darauf hingewiesen, dass weitere Unterlagen existieren, welche Teil der Rahmenbetriebsplanunterlagen sind. Art und Inhalt des Vorhabens sind in den Rahmenbetriebsplanunterlagen textlich und kartografisch dargestellt. Die durch Einsichtnahme in die Rahmenbetriebsplanunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehenden Kosten werden nicht erstattet. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Datenschutzrechtliche Hinweise Die Einwendungen werden dem Antragsteller bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das LAGB erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenschutzerklärung des LAGB finden Sie unter folgendem Link: https://lagb.sachsen-anhalt.de/das-amt/aktuelle-informationen/datenschutz
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Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum 4. Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Merseburg gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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Die Stadt Merseburg verfolgt bereits über einen langen Zeitraum das Ziel der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes. Im Jahr 2012 wurde die Weiterführung des Bauleitplanverfahrens in Form einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Merseburg für das seit dem 01.01.2010 geltende Gemeindegebiet der Stadt Merseburg beschlossen. Dabei sind die wirksamen Flächennutzungspläne der Ortschaften Beuna (seit 04.02.2004) und Geusa (seit 02.06.2006) zu berücksichtigen. Mit dem in der Sitzung des Stadtrates am 26.02.2015 (Beschluss-Nr. 27/04 SR/15) gebilligten 3. Entwurf des Flächennutzungsplanes Merseburg wurden die Öffentlichkeit, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden beteiligt. Diese Beteiligung ist im Rahmen der Neuaufstellung als frühzeitige Beteiligung zu bewerten. Danach ruhte das Verfahren aus den verschiedensten Gründen, bis Ende des Jahres 2022 das Aufstellungsverfahren zum Flächen-nutzungsplan Merseburg wieder aufgenommen wurde. Aufgrund zwischenzeitlich geänderter raumordnerischer, bundes-, landes- und regionalplanerischer Vorgaben sowie der beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzepte der Stadt, aber auch aufgrund geänderter städtebaulicher Zielstellungen wurde der 4. Entwurf des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Dabei wurden die veränderten Rahmenbedingungen sowie die Hinweise aus den im Jahr 2015 eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung berücksichtigt, soweit diese noch aktuell sind. Der Stadtrat der Stadt Merseburg hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 den 4. Entwurf des Flächennutzungsplanes gebilligt und ihn zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behör-den und Nachbargemeinden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der 4. Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Merseburg in der Fassung Oktober 2024, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung nebst Anlagen 1-5 und dem Umweltbericht wird in der Zeit  vom 07. Januar 2025 bis einschließlich 18. Februar 2025 auf der Internetseite der Stadt Merseburg unter https://www.merseburg.de/de/allgemeine.html sowie auf der Beteiligungsplattform der Stadt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Merseburg/beteiligung/themen  und zusätzlich auf dem Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/beteiligung/themen  veröffentlicht.  Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet/Beteiligungsplattform liegen die o.g. Unterlagen im gleichen Zeitraum im Obergeschoss, Zimmer 1OG.08 des Stadtentwicklungsamtes der Stadtverwaltung Merseburg, Lauchstädter Straße 10 in 06217 Merseburg während der Dienststunden montags: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr dienstags: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr mittwochs: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr donnerstags: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr freitags: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für eine Einsichtnahme im Stadtentwicklungsamt wird möglichst um eine vorherige Terminvereinbarung unter stadtentwicklung@merseburg.de oder unter 03461 445401 gebeten. Folgende umweltbezogene Informationen sind vorhanden und werden im Rahmen der Offenlage des 4. Entwurfes des Flächennutzungsplanes Merseburg zur Verfügung gestellt und offengelegt: • Stadt Merseburg: Fachkonzept Klima und Grün, Entwurf, 21.10.2024 • StadtLandGrün: Umweltbericht zum 4. Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Merseburg, Stand Oktober 2024 Schutzgut Mensch, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter Nachfolgend benannte umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, welche im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung im Zeitraum vom 23.03.2015 bis einschließlich 24.04.2015 eingingen, liegen vor. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der großen Zeitspanne zwischen der erfolgten frühzeitigen Beteiligung im Jahr 2015 und der nunmehr durchzuführenden förmlichen Beteiligung zum 4. Entwurf mit Stand Oktober 2024 die im Jahr 2015 vorgebrachten Hinweise aufgrund zwischenzeitlich erfolgter veränderter Rahmenbedingungen und städtebaulicher Zielstellungen nicht dem aktuellen Stand entsprechen. • Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd vom 28.04.2015 – Schutzgut Boden • Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 30.04.2015 – Schutzgut Boden, Wasser • Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 21.04.2015 – Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter • Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vom 29.06.2015 – Schutzgut Wasser • Landkreis Saalekreis vom 24.04.2015 – Schutzgut Mensch, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter • LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH vom 30.04.2015 – Schutzgut Boden, Wasser Während des Zeitraumes der Veröffentlichung im Internet und der Möglichkeit der Einsichtnahme können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an stadtentwicklung@merseburg.de zu übermitteln, können aber auch auf andere Weise, z.B. schriftlich und/oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Merseburg, Stadtentwicklungsamt, Lauchstädter Straße 10, 06217 Merseburg, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Be-deutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB). Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). Hinweise zum Datenschutz: Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches ebenfalls veröffentlicht und ausgelegt ist. Merseburg, den 09.12.2024 gez. Müller-Bahr Oberbürgermeister
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