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Heiraten in Merseburg

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Bild: Wolfgang Kubak Heiraten im einzigartigen Ambiente – das ist in Merseburg möglich. Das historische Domviertel mit dem architektonisch einmaligen Ensemble aus Dom, Schloss, Schlossgarten und dem Ständehaus ist in Mitteldeutschland ohnegleichen. Hier erwartet Sie ein wichtiges Stück deutscher Geschichte zum Anfassen. Bild: Stadt Merseburg, André Jacobi (www.ja-fotograf.de), mit freundlicher Unterstützung des InWeiß Brautatelier Merseburg Aber auch Sie können hier ein Stück Ihrer ganz persönlichen Liebesgeschichte schreiben. Ob zum Beispiel im historischen Ständehaus, unter dem Sternenhimmel des Planetariums oder mit Blick auf die Saale im Kapitelhausgarten – in Merseburg wird Ihr schönster Tag im Leben ganz sicher unvergesslich. Die Merseburger Standesbeamtinnen freuen sich, Ihr Anliegen zu bearbeiten! Bild: André Jacobi (www.ja-fotograf.de) Aktuelle Informationen Hochzeiten im Kerzenschein Wenn die Tage kürzer und die Stunden besinnlicher werden haben Sie die Möglichkeit, Ihre Eheschließung in ganz besonderem Ambiente zu erleben. Ende November führt unser Standesamt in der Marienkapelle in den Abendstunden Hochzeiten im Kerzenschein durch. Umringt von unzähligen Kerzen geben Sie sich in den historischen Gemäuern des über 1000-jährigen Merseburger Domes das Ja-Wort und machen Ihre Hochzeit so zu einem unvergesslichen Erlebnis. Sprechen Sie uns zur Terminvereinbarung gerne an. Bild: Pierre Lemke (www.pierre-lemke.de)   Vorsprachen im Standesamt Vorsprachen im Standesamt sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe der Stadt Merseburg. Für persönliche Vorsprachen während der Sprechzeiten befindet sich der Eingang des Standesamtes an der Nordseite des Ständehauses bzw. barrierefrei über den Fahrstuhl im Hof auf der Rückseite des Ständehauses. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir ab sofort die EC-Kartenzahlung bevorzugen und empfehlen . Eheschließungen Im Trauzimmer finden neben dem Brautpaar und den Trauzeugen bis zu 35 Gäste Platz. Um das Brautpaar im Anschluss an die Eheschließung gebührend vor dem Ständehaus zu empfangen, können gern Seifenblasen oder Blüten verwendet werden. Von der Nutzung von Konfettikanonen oder ähnlichen folienartigen Materialien ist abzusehen. Kontakt: Stadt Merseburg Standesamt Oberaltenburg 2 06217 Merseburg Parkplätze befinden sich in der Hälterstraße und in der Oberaltenburg. Sie erreichen uns auch bequem mit den Innenstadtlinien 111 und 112 (Haltestelle ‚Schlossgarten‘). Eheschließungen: (03461) 445750, heiraten@merseburg.de   Geburten: (03461) 445753, standesamt@merseburg.de   Sterbefälle: (03461) 445751, standesamt@merseburg.de Urkundenanforderungen: (03461) 445752,   standesamt@merseburg.de   Information zur Verarbeitung Ihrer Daten im Standesamt finden Sie hier .
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Heiraten in Merseburg

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Bild: Wolfgang Kubak Heiraten im einzigartigen Ambiente – das ist in Merseburg möglich. Das historische Domviertel mit dem architektonisch einmaligen Ensemble aus Dom, Schloss, Schlossgarten und dem Ständehaus ist in Mitteldeutschland ohnegleichen. Hier erwartet Sie ein wichtiges Stück deutscher Geschichte zum Anfassen. Bild: Stadt Merseburg, André Jacobi (www.ja-fotograf.de), mit freundlicher Unterstützung des InWeiß Brautatelier Merseburg Aber auch Sie können hier ein Stück Ihrer ganz persönlichen Liebesgeschichte schreiben. Ob zum Beispiel im historischen Ständehaus, unter dem Sternenhimmel des Planetariums oder mit Blick auf die Saale im Kapitelhausgarten – in Merseburg wird Ihr schönster Tag im Leben ganz sicher unvergesslich. Die Merseburger Standesbeamtinnen freuen sich, Ihr Anliegen zu bearbeiten! Bild: André Jacobi (www.ja-fotograf.de) Aktuelle Informationen Hochzeiten im Kerzenschein Wenn die Tage kürzer und die Stunden besinnlicher werden haben Sie die Möglichkeit, Ihre Eheschließung in ganz besonderem Ambiente zu erleben. Ende November führt unser Standesamt in der Marienkapelle in den Abendstunden Hochzeiten im Kerzenschein durch. Umringt von unzähligen Kerzen geben Sie sich in den historischen Gemäuern des über 1000-jährigen Merseburger Domes das Ja-Wort und machen Ihre Hochzeit so zu einem unvergesslichen Erlebnis. Sprechen Sie uns zur Terminvereinbarung gerne an. Bild: Pierre Lemke (www.pierre-lemke.de)   Vorsprachen im Standesamt Vorsprachen im Standesamt sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe der Stadt Merseburg. Für persönliche Vorsprachen während der Sprechzeiten befindet sich der Eingang des Standesamtes an der Nordseite des Ständehauses bzw. barrierefrei über den Fahrstuhl im Hof auf der Rückseite des Ständehauses. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir ab sofort die EC-Kartenzahlung bevorzugen und empfehlen . Eheschließungen Im Trauzimmer finden neben dem Brautpaar und den Trauzeugen bis zu 35 Gäste Platz. Um das Brautpaar im Anschluss an die Eheschließung gebührend vor dem Ständehaus zu empfangen, können gern Seifenblasen oder Blüten verwendet werden. Von der Nutzung von Konfettikanonen oder ähnlichen folienartigen Materialien ist abzusehen. Kontakt: Stadt Merseburg Standesamt Oberaltenburg 2 06217 Merseburg Parkplätze befinden sich in der Hälterstraße und in der Oberaltenburg. Sie erreichen uns auch bequem mit den Innenstadtlinien 111 und 112 (Haltestelle ‚Schlossgarten‘). Eheschließungen: (03461) 445750, heiraten@merseburg.de   Geburten: (03461) 445753, standesamt@merseburg.de   Sterbefälle: (03461) 445751, standesamt@merseburg.de Urkundenanforderungen: (03461) 445752,   standesamt@merseburg.de   Information zur Verarbeitung Ihrer Daten im Standesamt finden Sie hier .
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Bekanntmachung der Stadt Merseburg über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorzeitigen Bebauungsplan Nr. B 8 „Solarpark Beuna“, OT Beuna

https://www.merseburg.de/de/allgemeine/bekanntmachung-der-stadt-merseburg.html

Der Stadtrat der Stadt Merseburg hat in seiner Sitzung am 09.07.2020 die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplan Nr. B 8 „Solarpark Beuna“, sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen (Beschluss-Nr. 62/08 SR/20). Das Plangebiet befindet sich südlich der Bundesautobahn BAB 38, westlich der Großkaynaer Straße (L 181), grenzt im Norden an die Grundstücke der MUEG Mitteldeutsche Umwelt- und Entsorgungsgesellschaft GmbH sowie der EGS Entsorgungsgesellschaft Saalekreis mbH und im Westen an die Gemarkung Frankleben der Stadt Braunsbedra an. Von der Planung sind die Flurstücke 12/1 und 13/1 der Flur 2 Gemarkung Beuna betroffen. Die Grenzen des Plangebietes sind in dem beiliegenden Lageplan dargestellt. Planungsziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung für Photovoltaikanlagen gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 8 Sondergebiet „Solarpark Beuna“ geplant. Bei der zu beplanenden Fläche handelt es sich um einen ehemaligen Kohletagebau. Das Vorhaben erstreckt sich auch auf das Gebiet der Stadt Braunsbedra, Gemarkung Frankleben. Daher wird die Stadt Braunsbedra parallel einen Bebauungsplan aufstellen. Die zu beplanenden Flächen befinden sich im Privateigentum. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. B 8 „Solarpark Beuna“, OT Beuna und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 19.10.2020 bis einschließlich 20.11.2020 im Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Merseburg, Lauchstädter Straße 10 in 06217 Merseburg während der Dienststunden montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Stadtentwicklungsamt oder durch E-Mail mit qualifizierter Signatur an stadtentwicklung@merseburg.de  abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Um einerseits ein erhöhtes Personenaufkommen und andererseits Wartezeiten zu vermeiden, ist die Einsichtnahme nur über eine vorherige Terminreservierung möglich! Diese wird per Telefon unter 03461 445 422 und per E-Mail unter stadtentwicklung@merseburg.de entgegengenommen. Auf die geltenden Hygienevorschriften wird hingewiesen. Alternativ können die Auslegungsunterlagen auf Antrag per Mail zugesandt werden. Der Antrag ist an stadtentwicklung@merseburg.de zu richten. Merseburg, den 05.10.2020 gez. Bühligen Oberbürgermeister
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Bekanntmachung der Absicht zur Veröffentlichung eines Baulandkatasters gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

https://www.merseburg.de/de/allgemeine/bekanntmachung-der-absicht-zur-veroeffentlichung-eines-baulandkatasters-gemaess-200-abs-3-baugesetzbuch-baugb.html

Bekanntmachung der Absicht zur Veröffentlichung eines Baulandkatasters gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadt Merseburg hat auf der Grundlage des § 200 Abs. 3 BauGB ein Baulandkataster erstellt. Mit dieser Bekanntmachung gibt die Stadt ihre Absicht zur Veröffentlichung des Baulandkatasters für die Stadt Merseburg bekannt. Das Baulandkataster hat einen informellen Charakter und enthält potentielle unbebaute oder nur geringfügig bebaute Flächen innerhalb des Stadtgebietes, der Ortsteile und Ortslagen, die nach erster planungsrechtlicher Beurteilung kurzfristig oder in absehbarer Zeit bebaubar sind. Das Baulandkataster soll als Service für alle Interessierten dienen, die auf der Suche nach geeigneten Baugrundstücken in Merseburg sind. Darüber hinaus soll das Baulandkataster die Mobilisierung ungenutzter Innenentwicklungspotenziale unterstützen. Es kann somit einen Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung leisten, indem schonend mit der Ressource Boden umgegangen und die bestehende Infrastruktur effizienter ausgenutzt wird. Aus dem Baulandkataster ergibt sich weder ein Rechtsanspruch noch eine Verpflichtung zur Bebauung oder zum Verkauf. Veröffentlichung Das Baulandkataster wird am 01. Juli 2024 erstmalig als ein Bestandteil des Geoportals der Stadt Merseburg freigeschaltet und damit veröffentlicht. Es ist ab diesem Zeitpunkt über das Geoportal der Stadt Merseburg unter der Adresse https://geoportal.merseburg.de erreichbar. Das Baulandkataster enthält Angaben zu Gemarkung, Flur- und Flurstücknummer, Straßenname und Grundstücksgröße. Personenbezogene Daten werden aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Baulandkataster der Stadt Merseburg, auch vor Veröffentlichung, haben Sie im Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Merseburg, Lauchstädter 10, 06217 Merseburg während der Sprechzeiten bzw. nach Terminvereinbarung per Mail unter stadtentwicklung@merseburg.de oder telefonisch unter 03461 445401. Dort erhalten Sie auch Information darüber, ob Ihr Grundstück Bestandteil des Baulandkatasters ist. Widerspruchsrecht Auf das Widerspruchsrecht wird ausdrücklich hingewiesen. Gemäß § 200 Abs. 3 BauGB hat die Stadt Merseburg ihre Absicht zur Veröffentlichung des Baulandkatasters einen Monat vorher öffentlich bekannt zu machen. Innerhalb dieses Monats haben die Grundstückseigentümer das Recht, der Veröffentlichung ihres Grundstücks im Baulandkataster zu widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen. Richten Sie in diesem Fall bitte ein formloses und von Ihnen unterzeichnetes Schreiben mit Angabe des Grundstücks (Anschrift, Gemarkung, Flur- und Flurstücknummer) an die Stadtverwaltung Merseburg, Lauchstädter Straße 1-3, 06217 Merseburg. Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Im Falle eines Widerspruchs werden die Grundstücksflächen des widersprechenden Grundstückseigentümers aus dem Baulandkataster entfernt. Das Widerspruchsrecht besteht auch nach der Veröffentlichung des Katasters unbefristet fort, kann schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. In diesem Fall werden die Grundstücksflächen der widersprechenden Eigentümer mit der nächsten Aktualisierung aus dem Baulandkataster entfernt. Merseburg, den 17.05.2024 gez. Müller-Bahr Oberbürgermeister  
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Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 64 „Gewerbegebiet Merseburg-Nord (Baufeld B 2)“

https://www.merseburg.de/de/allgemeine/oeffentliche-auslegung-des-vorentwurfes-des-vorzeitigen-bebauungsplans-nr-64-gewerbegebiet-merseburg-nord-baufeld-b-2.html

Bekanntmachung der Stadt Merseburg  über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 64 „Gewerbegebiet Merseburg-Nord (Baufeld B 2)“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Merseburg hat in seiner Sitzung am 23.07.2020 die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 64 „Gewerbegebiet Merseburg-Nord (Baufeld B 2)“ be-schlossen (Beschluss-Nr. 76/SS SR/20). Der Geltungsbereich umfasst ein Teilgebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5 – 1. Teil des Gewerbegebietes Merseburg-Nord im Baufeld B. Das Plangebiet befindet sich im Norden der Stadt Merseburg. Es grenzt im Norden an den Jagdrain, im Osten an eine Ackerfläche und im Süden und Westen an Grünflächen. Die Grenzen des Plangebietes sind in dem beiliegenden Lageplan dargestellt. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Erweiterung von Gewerbeflächen sowie die Absicherung des baulichen Bestandes. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 64 „Gewerbegebiet Merseburg-Nord (Baufeld B 2)“ und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 06.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021 im Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Merseburg, Lauchstädter Straße 10 in 06217 Merseburg während der Dienststunden montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Stadtentwicklungsamt oder durch E-Mail mit qualifizierter Signatur an stadtentwicklung@merseburg.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Um einerseits ein erhöhtes Personenaufkommen und andererseits Wartezeiten zu vermeiden, ist die Einsichtnahme nur über eine vorherige Terminreservierung möglich! Diese wird per Telefon unter 03461 445 422 und per E-Mail unter stadtentwicklung@merseburg.de entgegengenommen. Auf die geltenden Hygienevorschriften wird hingewiesen. Alternativ können die Auslegungsunterlagen auf Antrag per Mail zugesandt werden. Der An-trag ist an stadtentwicklung@merseburg.de zu richten. Daneben sind der Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 64 „Gewerbegebiet Merseburg-Nord (Baufeld B 2)“ und die dazugehörige Begründung auf der Internetseite der Stadt Merseburg unter http://www.merseburg.de/bürgerservice/stadtverwaltung/öffentliche bekanntmachungen.html abrufbar. Merseburg, den 19.03.2021 gez. Bühligen Oberbürgermeister
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