17. Merseburger Lions-Benefizlauf https://www.merseburg.de/de/aktuelle-meldungen/17-1779264052.html
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Auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchStG) hat die Stadt Merseburg eine Schiedsstelle eingerichtet. Diese ist mit zwei Schiedspersonen besetzt und zuständig auf Antrag für folgende Streitigkeiten der Einwohner der Stadt Merseburg einschließlich seiner Ortschaften: 1. freiwillige Streitschlichtung Diese kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche durchgeführt werden. Dabei ist das Schlichtungsverfahren der Schiedsstelle darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege eines Vergleiches beizulegen. Solche vermögensrechtlichen Ansprüche sind beispielsweise Ansprüche aus Rechtsgeschäften des täglichen Lebens, auf Schadenersatz, Schmerzensgeld, Herausgabe, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, Beachtung der Hausordnung oder Wahrung nachbarrechtlicher Belange. 2. obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung Bei dieser Streitschlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist eine gerichtliche Klage erst zulässig, nachdem die Parteien versucht haben, den Streit zunächst gütlich beizulegen und dies gescheitert ist. Dies betrifft Streitigkeiten gem. § 34a SchStG, wie bspw. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen Überhang von Ästen und Wurzeln, Hinüberfallen von Laub und Früchten, Grenzbäumen, Lärm, Rauch und Grenzabstand von Pflanzen sowie Streitigkeiten wegen der Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind. 3. Sühneverfahren Dies erfolgt in Strafsachen vor Erhebung der Privatklage gemäß § 380 StPO, denn eine Klage ist erst zulässig, nachdem ein Sühneversuch vor der Schiedsstelle erfolglos durchgeführt wurde. Darunter fallen beispielsweise Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung, Köperverletzungen, Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, Bedrohung und die Verletzung des Briefgeheimnisses. Allgemeine Hinweis zum Verfahren: Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens erfolgt mittels Antragsschrift. Eine Antragsschrift muss an die Schiedsstelle gerichtet sein und Namen, Vornamen und Anschrift der Parteien, die Beschreibung des Streitgegenstandes, das Begehren und die Unterschrift des Antragstellers oder dessen Bevollmächtigten enthalten. Die Schiedsstellen erheben für ihre Tätigkeit eine Gebühr bis zu einer Höhe von 75 €. Die genaue Höhe richtet sich je nach Umfang und Schwierigkeit des Falles. Die Gebühr ist stets als Kostenvorschuss mit der Antragstellung fällig. Im Falle des Zustandekommens eines Vergleiches beträgt die Gebühr 50 €. Neben der Gebühr können Auslagen (bspw. für Schreibauslagen, Ausfertigung und Abschriften von Protokollen und Bescheinigungen, Zustellungen, Dolmetscher) anfallen. Eine Regelung über die Kostentragungspflicht kann übrigens im Rahmen eines Vergleichs zwischen den beteiligten Parteien individuell geregelt werden. Kontaktdaten: Vorsitzender: Imre Gülle stell. Vorsitzender: René Haupt Sitz und Postanschrift: Schiedsstelle Merseburg OT Geusa Lange Gasse 21 06217 Merseburg Telefon: 0151 463 383 20 E-Mail: schiedsstelle@stadt-merseburg.de Termine nach Vereinbarung!
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Die im Jahr 2000 von der EU beschlossene Wasserrahmenrichtlinie hat den Grundstein gelegt, den ökologischen Zustand unserer Flüsse und Bäche zu verbessern. Besonders die fehlende Durchlässigkeit für Fisch und Frosch, sowie künstlich begradigte Wasserläufe, haben zu einer merklichen Verarmung der Natürlichkeit und einer Verminderung von Schönheit und Artenvielfalt geführt. Der LHW – Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt wird in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro „Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH“ gemäß den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie ein Gewässerentwicklungskonzept (GEK) für die Region des Halle-Naumburger-Saaletals, des Weiße-Elster-Tals und der Lützen-Hohenmölsener Platte sowie bezogen auf das Salza-Gebiet im östlichen Harzvorland, der Querfurter Platte und der Tagebauregion Amsdorf erstellen. Ziel dieser Konzeptentwicklung ist es, Potentiale für Renaturierungen aufzuzeigen, Barrieren im Bachlauf zu identifizieren, und eine naturnahe Gewässerentwicklung zu fördern. Die unterschiedlichen Akteure der Region zusammenzuführen und gemeinsam an einer ökologisch verträglichen Zukunft der Luppe und Salza zu arbeiten ist eine besondere Chance, die dieses Projekt bietet. Bei der Entwicklung des Maßnahmenkataloges werden 481 km Wasserlauf aus den räumlich zusammenhängenden Einzugsgebieten der Hauptgewässer Luppe und Salza betrachtet. Dabei stehen besonders die Belange der regionalen Landeskultur, des Hochwasserschutzes und der angrenzenden Landwirtschaft im Vordergrund. Beispielmaßnahmen mit großer ökologischer Wirksamkeit sind unter anderem der Bau einer Fischtreppe um alte Fischwanderwege wieder zu eröffnen, sowie die Renaturierungen von Uferabschnitten um eine dynamische Flussführung wiederherzustellen. Viele Ideen sind bereits in das Projekt eingeflossen und werden bis zum Herbst 2022 ausgewertet. Weitere Informationen, sowie eine ausführliche Vorstellung des Projektes, finden Sie auf unserer Webseite www.gek-luppe.de. Unter „PAG“ möchten wir Sie ebenfalls dazu einladen, sich über die Onlinebeteiligung GEK „Luppe/Salza“ mit Ihren Vorschlägen und Hinweisen am Umgestaltungsprozess zu Beteiligen. In einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe werden Ihre Ideen und Vorschläge aktiv diskutiert und die Ergebnisse anschließend den bearbeitenden Planungsbüros zur Verfügung gestellt. Auf Ihre Beteiligung sind wir schon jetzt gespannt und bedanken uns sehr herzlich bei allen Interessenten. Für Rückfragen erreichen Sie unsere Projektmitarbeiterin Frau Scholkofsky unter der Telefonnummer: 03491/617516 oder per Mail an: scholkofsky.a@lgsa.de. Projektkoordination Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH
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Gemäß Hebesatzsatzung der Stadt Merseburg, beschlossen in der Sitzung des Stadtrates am 28.11.2024, wurde ab dem 01.01.2025 der Hebesatz für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 444% und für die Grundstücke (Grundsteuer B) differenzierte Hebesätze für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke auf 945% und für Wohngrundstücke auf 419% festgesetzt. Für das Jahr 2026 gelten somit die gleichen Hebesätze wie für das Jahr 2025. Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) wird deshalb die Grundsteuer A für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke und für Wohngrundstücke für das Jahr 2026 in gleicher Höhe wie im Jahr 2025 festgesetzt, sofern dem Steuerschuldner kein neuer Grundsteuerbescheid für das Jahr 2026 zugeht. Grundsätzlich wird gemäß § 28 GrStG der festgesetzte Jahresbetrag der Grundsteuer 2026 in Teilbeträgen zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Grundsteuern, die den Jahresbetrag von fünfzehn Euro nicht übersteigen, werden zum 15. August 2026 fällig. Die Grundsteuern bis zu einem Jahresbetrag von dreißig Euro werden mit je der Hälfte des Jahresbetrages am 15. Februar 2026 und 15. August 2026 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01. Juli 2026 fällig. Die Fälligkeitstermine nach § 28 GrStG schließen jedoch nicht aus, dass durch einen Grundsteuerbescheid ein eigener Fälligkeitstermin festgelegt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Grundsteuer für die Vergangenheit festgesetzt oder nacherhoben werden muss. Die Fälligkeit ergibt sich in diesen Fällen unmittelbar aus dem Grundsteuerbescheid. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung im Amtsblatt Nr. 34 vom 04.12.2025 treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Ablauf des Tages der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 34 vom 04.12.2025 zu laufen beginnt, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Merseburg, Lauchstädter Str. 1-3, 06217 Merseburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung; er befreit nicht von der Pflicht zur fristgemäßen Zahlung der Steuern.
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Information der Organisatoren: Liebe Sportbegeisterte, Freunde und Förderer unseres Merseburger Benefizlaufes, schweren Herzens müssen wir Euch heute mitteilen, dass wir den für Freitag, 26.6.2026, geplanten 17. Merseburger Benefizlauf in Präsenz absagen müssen. Die aktuellen Wetterprognosen sagen für Merseburg Temperaturen von 37 °C und mehr voraus. Im innerstädtischen Bereich werden die tatsächlichen Belastungen voraussichtlich sogar noch deutlich höher ausfallen. Da wir mehrere hundert Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie viele weitere Läufer erwartet hätten, sehen wir uns in der Verantwortung, die Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten, auch unserer Helfer und Zuschauer an erste Stelle zu setzen. Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände können wir den Benefizlauf jedoch nur im Sinne des Schutzes aller Beteiligten absagen. Wir bitten Euch hierfür herzlich um Verständnis. Virtueller Benefizlauf Die gute Nachricht: Unser Benefizlauf findet trotzdem statt – nur anders! Alle bereits angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie alle, die sich jetzt noch anmelden möchten, können virtuell Kilometer sammeln: Teilnahmezeitraum: 26. Juni bis 5. Juli 2026 Ob Laufen, Walken, Radfahren oder andere sportliche Aktivitäten Jeder Kilometer zählt weiterhin für den guten Zweck Wir SENDEN Dir eine PERSÖNLICHE Startnummer (Alle für den 26.6. bereits angemeldeten Läufer werden automatisch umgebucht und erhalten eine separate mail an die hinterlegte email-Adresse) Nach dem Lauf schickst Du uns einen „Beweis“ – ein Foto von Deiner Uhr, einen Screenshot von Deinem Handy oder einfach die Länge Deiner Strecke (LINK in Anmeldemail). Die Auswertung dann wie gehabt mit eigener Urkunde und Info an Deinen „Unterstützer“ Wie gewohnt fließt jeder Euro in soziale Projekte unserer Region, insbesondere für unsere Kinder. Hier könnt Ihr Euch online anmelden: Anmeldung zum Benefizlauf und sichert Euch unseren coolen Schlauchschal! Dank & Abholung Als besonderes Dankeschön erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer das diesjährige Multifunktionstuch: Alle virtuellen Teilnehmer können ihren Schlauchschal gegen Vorlage ihrer virtuellen Startnummer im Kundenzentrum der Stadtwerke Merseburg, Große Ritterstraße 9, abholen. Abholzeitraum: Woche vom 29. Juni bis 3. Juli 2026 Abholung während der regulären Öffnungszeiten, solange der Vorrat reicht Kita-Kinder sowie Schülerinnen und Schüler werden über ihre Einrichtungen versorgt Bei Fragen schreibt uns gern eine mail an info@lauf-mit-lions.de Vielen Dank Vielen Dank für Eure Unterstützung, Eure Solidarität und Euer Verständnis. Gemeinsam helfen wir auch in diesem Jahr – nur auf einem etwas anderen Weg. Euer Orga-Team Lionsclub Merseburg
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LAG Saale-Elster-Geiseltalsee Erster freier Projektaufruf Abgabe der Anträge bis 28.02.2025 möglich! Die lokale Aktionsgruppe „Saale-Elster-Geiseltalsee“ (LAG SEG) wurde neu gegründet und besteht aus Folgenden Mitgliedskommunen (LAG-Gebiet): · Goethestadt Bad Lauchstädt · Stadt Braunsbedra · Stadt Leuna · Stadt Merseburg · Stadt Mücheln (Geiseltal) · Gemeinde Schkopau Nach dem obligatorischen Projektaufruf der Starterprojekte hat die Mitgliederversammlung am 06.11.2024 den Weg für den ersten freien Projektaufruf frei gemacht! Ab sofort können Sie Ihr Projekt in der aktuellen LEADER/CLLD-Periode zur Förderung bis zum 28.02.2025 beantragen. Was ist für Ihren Projekt-Antrag zu beachten? 1. Ihr Projekt muss innerhalb einer der sechs Mitgliedskommunen liegen. 2. In der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) wurden drei Entwicklungsziele formuliert, aus denen drei Handlungsfelder abgeleitet worden sind (s. S. 44). Ihr Projekt muss in Übereinstimmung mit der LES stehen und mindestens einem der drei Handlungsfelder zugeordnet werden können: a. Handlungsfeld 1: Leben und Arbeiten b. Handlungsfeld 2: Infrastruktur und Mobilität c. Handlungsfeld 3: Erholung, Freizeit und Tourismus 3. Ihr Projekt muss mindestens in einem der drei Förderprogramme der aktuellen LEADER/ CLLD-Periode zuwendungsfähig sein: a. EFRE (CLLD – EFRE) b. ELER (LEADER) c. ESF+ (CLLD – ESF+) Wie geht es weiter? Unter der kurzfristig eingerichteten „Interims-Homepage“ des Vereins der LAG SEG https://www.lag-seg.de finden Sie alle erforderlichen Unterlagen per Link zum Download: · Links zu den drei Förderrichtlinien · Link zur Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) · Link zum Formblatt „Projektantrag“ Bitte beachten Sie, dass ein Antrag beim Landesverwaltungsamt zur Reduzierung der Mindestpunktzahl von 12 auf 8 Punkte des Projektbewertungsbogens gestellt wurde (s. Anlage zum Projektantragsbogen). Die entsprechenden Änderungen sind im Projektbewertungsbogen in rot markiert. Bitte reichen Sie den ausgefüllten Projektantrag bis zum 28.02.2025 per E-Mail unter unserer Mailadresse lag-seg@saleg.de ein. Anträge, die nach diesem Termin abgegeben werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Haben Sie Fragen? Für alle Rückfragen stehen Ihnen Herr Gilbert und Herr Materny vom LAG-Management Saale-Elster-Geiseltalsee gern zur Verfügung: Wolfgang Gilbert | Telefon 0345 20516 35 | E-Mail lag-seg@saleg.de Jacob Materny | Telefon 0345 20516 30 | E-Mail lag-seg@saleg.de
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Wird ein Betrieb geschlossen oder außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Merseburg verlegt, ist die Gewerbeabmeldung erforderlich. Die Gewerbeabmeldung ist formgebunden, zu verwenden ist das Formular GewA3 . Erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Reisepass vollständig ausgefüllte Gewerbeabmeldung und ggfs. Beiblatt zur Gewerbeabmeldung Antragsstellung schriftlich oder persönlich bei natürlichen Personen durch den Gewerbetreibenden bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B.: BGB-Gesellschaft, OHG, KG), erfolgt die Anmeldung grundsätzlich durch jeden geschäftsführenden Gesellschafter. Dies gilt gleichermaßen bei Errichtung und Auflösung der Gesellschaft, wie bei Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern. bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG), die Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit sind, erfolgt die Anzeige durch den gesetzlichen Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand). Die gesetzlichen Vertreter sind im Formular anzugeben. Befindet sich die juristische Person in der Gründungsphase (i.G.), besitzt die juristische Person noch keine eigene Rechtspersönlichkeit. In dieser Phase sind alle Gesellschafter anzeigepflichtig. Bearbeitung bei persönlicher Vorstellung: sofort bei schriftlicher Übersendung: bis 3 Werktage Welche Gebühren fallen an? 20,00 EURO bei erheblichem Mehraufwand kann die Gebühr bis 60,00 EUR betragen Welche Fristen muss ich beachten? Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit der Aufgabe des Gewerbebetriebes vorzunehmen. Formulare und andere Dokumente Gewerbe-Abmeldung: GewA 3 Beiblatt für juristische Personen mit mehreren Vertretungsberechtigten zur Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldung Rechtsgrundlage § 14 der Gewerbeordnung Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt , Kostentarif 69.1. Zusätzliche Hinweise Der Gewerbetreibende sollte sich mit folgenden Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts in Verbindung setzen. Die Weiterleitung der Gewerbeabmeldung an die Behörden durch das Gewerbeamt entbindet nicht von dieser Pflicht. beim zuständigen Amtsgericht zur Löschung aus dem Handelsregister ; für Merseburg ist das Amtsgericht Stendal zuständig beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form bei der zuständigen Krankenkasse wegen der ehemaligen Arbeiter und Angestellten bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung) beim Landesamt für Verbraucherschutz wegen der ehemaligen Arbeiter und Angestellten bzw. Betriebsstätte Zuständige Stelle Stadt Merseburg Bürger- und Ordnungsamt Fachbereich Gewerbe Postanschrift: Postfach 1661 06206 Merseburg Ansprechpartner Bürgerbüro, Burgstr. 3, 1. Obergeschoß Frau Klemm Tel. 03461/445 760 Frau Bergmann Tel. 03461/445 761 Fax: 03461/445-709 E-Mail: gewerbe@merseburg.de Unsere Öffnungszeiten Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00 – 12:00 und 14:00 – 15:30 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
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Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Er muss persönlich beantragt werden. Die Beantragung für Personen unter 16 Jahren erfolgt nur mit Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeerklärung. Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen oder die Vollmacht für die Beantragung von Dokumenten für Personen unter 18 Jahren vorlegen. Bei alleiniger Sorge ist die Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt) erforderlich. Liegt kein gültiges Dokument vor, kann der Antrag für den Personalausweis durch den Minderjährigen allein bereits ca. 3 Wochen vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden. Die Aushändigung erfolgt nach dem Geburtstag. Voraussetzungen: deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art.116 Grundgesetz Hauptwohnsitz in Merseburg Beantragung: Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung. Online-Terminvergabe Vorzulegende Unterlagen: Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde des Ehegatten, Scheidungsurteil) ein aktuelles biometrisches Passbild vom Fotografen in Form eines Data-Matrix-Codes oder vor Ort am Ausweisterminal sofern vorhanden, das alte Dokument bei Dokumenten für Kinder: Nachweis des Sorgerechts Antragsberechtigte bei Minderjährigen: beide Sorgeberechtigte sind Antragsteller, sowie der Minderjährige Soweit die Antragstellung nur von einem Sorgeberechtigten vorgenommen wird: die Zustimmungserklärung und eine Kopie eines gültigen Dokumentes des abwesenden Sorgeberechtigten Neu: Gemäß der Dritten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Passverwaltungsvorschrift und der Personalausweisverwaltungsvorschrift (in Kraft getreten am 25.02.2026) ist zu beachten: Bei geteiltem Sorgerecht ist das Einverständnis beider Elternteile erforderlich, auch bei Abholung! Keine Herausgabe der Dokumente ohne Einverständnis der Elternteile. Gültigkeit: für Personen unter 24 Jahre: 6 Jahre für Personen über 24 Jahre: 10 Jahre Dauer: In der Regel beträgt die Herstellungsdauer des Personalausweises ca. 3 bis 4 Wochen. Abholung: Eine Abholung ist ohne Termin zu den Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes am Infopoint möglich. Bitte bringen Sie hierfür, wenn vorhanden das alte Dokument mit. Gebühren: 27,60 € für Personen unter 24 Jahren (ab 09.02.2026) 46,00 € für Personen über 24 Jahren (ab 09.02.2026) 10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis 6,00 € für das Anfertigen eines digitalen Passbildes am Fotoautomat
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