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Gewerbeummeldung

https://www.merseburg.de/de/unser-service/gewerbeummeldung-20012591.html

Wer seinen Betrieb innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Merseburg verlegt; den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die beim angemeldeten Gewerbebetrieb nicht geschäftsüblich sind, muss sich ummelden. Wird jedoch eine Betriebsstätte in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde ‚verlegt‘, so ist der Betrieb hier abzumelden und im neuen Zuständigkeitsbereich wieder anzumelden. Die Gewerbeummeldung ist formgebunden, zu verwenden ist das Formular GewA2 . Erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Reisepass vollständig ausgefüllte Ummeldung und ggfs. Beiblatt zur Ummeldung Antragsstellung schriftlich oder persönlich bei natürlichen Personen durch den Gewerbetreibenden bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B.: BGB-Gesellschaft, OHG, KG), erfolgt die Anmeldung grundsätzlich durch jeden geschäftsführenden Gesellschafter. Dies gilt gleichermaßen bei Errichtung und Auflösung der Gesellschaft, wie bei Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern. bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG), die Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit sind, erfolgt die Anzeige durch den gesetzlichen Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand). Die gesetzlichen Vertreter sind im Formular anzugeben. Befindet sich die juristische Person in der Gründungsphase (i.G.), besitzt die juristische Person noch keine eigene Rechtspersönlichkeit. In dieser Phase sind alle Gesellschafter anzeigepflichtig. Bearbeitung bei persönlicher Vorstellung: sofort bei schriftlicher Übersendung: bis 3 Werktage Welche Gebühren fallen an? 25,00 EURO bei erheblichem Mehraufwand kann die Gebühr bis 60,00 EUR betragen Welche Fristen muss ich beachten? Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen. Formulare und andere Dokumente Gewerbe-Ummeldung:  GewA 2 Beiblatt für juristische Personen mit mehreren Vertretungsberechtigten zur Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldung Rechtsgrundlage § 14 der Gewerbeordnung Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt , Kostentarif 69.1. Zuständige Stelle Stadt Merseburg Bürger- und Ordnungsamt Fachbereich Gewerbe Postanschrift: Postfach 1661 06206 Merseburg Ansprechpartner Bürgerbüro, Burgstr. 3, 1. Obergeschoß Frau Klemm Tel. 03461/445 760  Frau Bergmann Tel. 03461/445 761 Fax: 03461/445-709 E-Mail: gewerbe@merseburg.de Unsere Öffnungszeiten Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00 – 12:00 und 14:00 – 15:30 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
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Wohngeld

https://www.merseburg.de/de/wohngeld.html

Die Stadt Merseburg bearbeitet Anträge auf Wohngeld für Wohnungen oder Eigenheime, die im Stadtgebiet Merseburg liegen. Bitte beachten!!!   Wohngelderhöhung ab Januar 2025 Das Bundeskabinett hat die Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025 beschlossen. Damit erfolgt die Anpassung an die Preis- und Mietpreisentwicklung. Dies ist im Wohngeldgesetz so festgelegt. Das monatliche Wohngeld erhöht sich um durchschnittlich 15 Prozent bzw. 30 EUR. Die Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld ab dem 01. Januar 2025 automatisch. Sollten sie noch kein Wohngeld erhalten, dies aber beantragen wollen, finden Sie hier alle erforderlichen Antragsunterlagen. Sie können den Antrag aber auch gern persönlich im Rathaus Zimmer 1.03 abholen. Die langen Bearbeitungszeiten der Wohngeldanträge nach der Reform im Januar 2023 konnten mittlerweile abgebaut werden. Durch die Personaleinstellungen, die in diesem Zusammenhang erfolgt sind, konnte die Bearbeitungszeit auf maximal 12 Wochen abgebaut werden. Voraussetzung ist natürlich, dass der Antrag vollständig ist. Bitte vereinbaren Sie zur Antragsabgabe einen Termin unter 03461/445 771 , dann können Sie lange Wartezeiten vermeiden und die Mitarbeiterinnen können gleich sagen, was ggf. fehlt und nachzureichen ist. Ihr Wohngeld Team der Stadt Merseburg Postanschrift Stadtverwaltung Merseburg Bürgerservice/SB Wohngeld Lauchstädter Straße 1-3 06217 Merseburg   Fax: 03461/ 445 779 E-Mail: Wohngeld@merseburg.de   Besucheranschrift Stadtverwaltung Merseburg/Altes Rathaus Bürgerservice/ SB Wohngeld Burgstraße 1-5 06217 Merseburg   Terminvergabe, Antragsannahme und Antragsabgabe Frau Madaj: 03461/445 771 Weitere Informationen zum Antrag             Bitte nutzen Sie für einen Antrag das entsprechende Formular .   Neu: Ab 01.10.2025 kann der Wohngeldantrag auch online gestellt werden: Zum Online-Antrag   Sprechzeiten  Dienstag:       9:00 – 12:00   I  14:00 – 18:00 Donnerstag:  9:00 – 12:00    I  14:00 – 15.30   Informationen zum Antragsverfahren, dem Wohngeldrechner, den Wohngeldtabellen und gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier  
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