Wer seinen Betrieb innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Merseburg verlegt; den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die beim angemeldeten Gewerbebetrieb nicht geschäftsüblich sind, muss sich ummelden. Wird jedoch eine Betriebsstätte in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde ‚verlegt‘, so ist der Betrieb hier abzumelden und im neuen Zuständigkeitsbereich wieder anzumelden. Die Gewerbeummeldung ist formgebunden, zu verwenden ist das Formular GewA2 . Erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Reisepass vollständig ausgefüllte Ummeldung und ggfs. Beiblatt zur Ummeldung Antragsstellung schriftlich oder persönlich bei natürlichen Personen durch den Gewerbetreibenden bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B.: BGB-Gesellschaft, OHG, KG), erfolgt die Anmeldung grundsätzlich durch jeden geschäftsführenden Gesellschafter. Dies gilt gleichermaßen bei Errichtung und Auflösung der Gesellschaft, wie bei Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern. bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG), die Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit sind, erfolgt die Anzeige durch den gesetzlichen Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand). Die gesetzlichen Vertreter sind im Formular anzugeben. Befindet sich die juristische Person in der Gründungsphase (i.G.), besitzt die juristische Person noch keine eigene Rechtspersönlichkeit. In dieser Phase sind alle Gesellschafter anzeigepflichtig. Bearbeitung bei persönlicher Vorstellung: sofort bei schriftlicher Übersendung: bis 3 Werktage Welche Gebühren fallen an? 25,00 EURO bei erheblichem Mehraufwand kann die Gebühr bis 60,00 EUR betragen Welche Fristen muss ich beachten? Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen. Formulare und andere Dokumente Gewerbe-Ummeldung: GewA 2 Beiblatt für juristische Personen mit mehreren Vertretungsberechtigten zur Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldung Rechtsgrundlage § 14 der Gewerbeordnung Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt , Kostentarif 69.1. Zuständige Stelle Stadt Merseburg Bürger- und Ordnungsamt Fachbereich Gewerbe Postanschrift: Postfach 1661 06206 Merseburg Ansprechpartner Bürgerbüro, Burgstr. 3, 1. Obergeschoß Frau Klemm Tel. 03461/445 760 Frau Bergmann Tel. 03461/445 761 Fax: 03461/445-709 E-Mail: gewerbe@merseburg.de Unsere Öffnungszeiten Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00 – 12:00 und 14:00 – 15:30 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
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