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Beantragung eines Reisepasses

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Für Reisen ins Nichteuropäische Ausland benötigt jede Person ab Geburt einen gültigen Reisepass. Er muss persönlich beantragt werden. Die Beantragung für Personen unter 16 Jahren erfolgt nur mit Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeerklärung. Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen oder die Vollmacht für die Beantragung von Dokumenten für Personen unter 18 Jahren vorlegen. Bei alleiniger Sorge ist die Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt) erforderlich.  Voraussetzungen: deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art.116 Grundgesetz Hauptwohnsitz in Merseburg Beantragung: Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung. Online-Terminvergabe Vorzulegende Unterlagen:  Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde des Ehegatten, Scheidungsurteil)  ein aktuelles biometrisches Passbild vom Fotografen in Form eines Data-Matrix-Codes oder vor Ort am Ausweisterminal  sofern vorhanden, das alte Dokument bei Dokumenten für Kinder: Nachweis des Sorgerechts Antragsberechtigte bei Minderjährigen: beide Sorgeberechtigte sind Antragsteller, sowie der Minderjährige Soweit die Antragstellung nur von einem Sorgeberechtigten vorgenommen wird:  die Zustimmungserklärung und eine Kopie eines gültigen Dokumentes des abwesenden Sorgeberechtigten Neu: Gemäß der Dritten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Passverwaltungsvorschrift und der Personalausweisverwaltungsvorschrift (in Kraft getreten am 25.02.2026) ist zu beachten: Bei geteiltem Sorgerecht ist das Einverständnis beider Elternteile erforderlich, auch bei Abholung! Keine Herausgabe der Dokumente ohne Einverständnis der Elternteile. Gültigkeit: für Personen unter 24 Jahre: 6 Jahre für Personen über 24 Jahre: 10 Jahre Dauer: In der Regel beträgt die Herstellungsdauer eines Reisepasses ca. 5 bis 6 Wochen. Bei Beantragung eines Expressreisepasses dauert die Herstellung ca. 3 bis 4 Werktage. Abholung: Eine Abholung ist  ohne Termin zu den Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes am Infopoint möglich. Bitte bringen Sie hierfür, wenn vorhanden das alte Dokument mit. Gebühren:  37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren 70,00 Euro für Personen ab 24 Jahren 32,00 Euro Expressgebühr   6,00 Euro digitales Lichtbild am Fotoautomat
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Formalitäten zur Eheschließung

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Zur Anmeldung der Eheschließung sollte Folgendes beachtet werden: Die Zuständigkeit für die Anmeldung zur Eheschließung liegt immer beim Standesamt des Wohnsitzes – unabhängig davon, wo Ihre Eheschließung durchgeführt wird. Zur Anmeldung Ihrer Eheschließung im Merseburger Standesamt werden folgende Dokumente benötigt: 1. Personalausweise oder Reisepässe 2. Beglaubigter Audruck aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) Für in Merseburg geborene Eheschließende ist die Vorlage der Geburtsurkunde ausreichend 3. Bei Eheschließung außerhalb von Merseburg oder bei Hauptwohnsitz außerhalb von Merseburg: Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung gemäß §18 (2) BMG (erhältlich beim Einwohnermeldewesen des Hauptwohnsitzes) 4. Ggf. Angaben zu Trauzeugen einschließlich Kopien der Personalausweise 5. Ggf. Vollmacht bei Anmeldung durch nur einen Ehepartner (mit Datum der Eheschließung und vorgesehener Namensführung) Beim Familienstand geschieden oder verwitwet, zusätzlich: 6. Eheurkunde der letzten Eheschließung 7. Nachweis über die Auflösung der vorangegangen Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil/ Sterbeurkunde / Eheurkunde oder -registerauszug mit Scheidungsvermerk) Gibt es gemeinsame Kinder, zusätzlich: 8. Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder 9. Ggf. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung Alle Dokumente sind im Original vorzulegen. Diese Angaben gelten für Eheschließungen, die dem deutschen Recht unterliegen. Ist ausländisches Recht zu beachten, bitten wir Sie, sich individuell beim Standesamt beraten zu lassen. Die Anmeldung Ihrer Eheschließung hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten. Für die Anmeldung Ihrer Eheschließung fallen folgende Kosten an: (Sind bei der Anmeldung vorzugsweise per EC-Karte zu bezahlen, alternativ ist Barzahlung möglich) Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht 80,00 €   mit Auslandsbeteiligung 130,00 € Durchführung der Eheschließung bei Anmeldung außerhalb Merseburgs 30,00 € 2 Eheurkunden   15,00 € Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten 150,00 € Eheschließung außerhalb der Amtsräume  60,00 € Erklärung zur Namensführung   30,00 € Ggf. Bescheinigung über die Namensänderung 10,00 € Ggf. Kosten für ein Familienstammbuch ab 15,00 €   Anmeldung Eheschließung: Tel. 03461 445750, heiraten@merseburg.de   Im Merseburger Standesamt gibt es die Möglichkeit, Stammbücher zur Aufbewahrung Ihrer Urkunden zu erwerben. Das Stammbuch mit Ihrer Eheurkunde wird Ihnen zur Eheschließung vom Standesbeamten überreicht. Eine Auswahl an Stammbüchern findet Sie hier .
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Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombola

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Die Erlaubnis zur Veranstaltung von öffentlichen Ausspielungen in Sachsen-Anhalt für kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombola wurde gemäß Glücksspielstaatsvertrag in Verbindung mit § 16 des Glücksspielgesetzes Sachsen-Anhalt allgemein erteilt. Die allgemeine Erlaubnis gilt für alle Lotterieveranstalter, sofern nachfolgend ausgeführte Voraussetzungen und Nebenbestimmungen, eingehalten werden (auszugsweise):   Der Veranstalter  als Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse organisiert ist, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder sonstiger Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient und seinen Sitz oder seine Wohnung auf dem Gebiet hat, in dem die Ausspielung veranstaltet wird,  die Veranstaltung darf sich nicht über das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt hinaus erstrecken,   der Spielplan muss einen Reinertrag von mindestens  33 ein Drittel von Hundert und eine Gewinnsumme von mindestens 25 von Hundert der Summe der zu entrichtenden Entgelte vorsehen,  die Summe der zu entrichtenden Entgelte darf den Betrag von 15.000 EURO nicht übersteigen,  der Losverkauf darf die Dauer von 2 (zwei) Monaten nicht übersteigen,  der Reinertrag muss im Land Sachsen-Anhalt verwendet werden und ist ausschließlich, unmittelbar und unverzüglich für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke zu verwenden,  die Gewinne oder die für Gewinne zu verwendenden Beträge dürfen nicht mit solchen anderer  Ausspielungen zum Zweck einheitlicher Ermittlung und Ausreichung der Gewinne  zusammen-gelegt werden,  die Veranstaltung der Ausspielung darf keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen, die über den mit den Hinweis auf die Bereitstellung von Gewinnen verbundenen Werbeeffekt hinausgeht. Die Teilnahme Minderjähriger bestimmt sich nach § 6 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes. Die geplante Ausspielung ist vom Veranstalter mindestens 5 (fünf) Werktage vor deren Beginn dem Gewerbeamt der Stadt Merseburg anzuzeigen. Die Stadt Merseburg stellt Ihnen gern einen entsprechenden Anzeigenvordruck zur Verfügung. Bei evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung (Tel.: 03461 – 445 623)  Die lotteriesteuerliche Mitteilung an das Finanzamt Magdeburg erfolgt durch die Stadt Merseburg.    
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Sie haben etwas verloren oder gefunden?

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Fundsachen sind anzeigepflichtig und an die für den Fundort zuständige Behörde abzuliefern. Im Fundbüro können sämtliche Fundgegenstände aus dem Stadtgebiet ab einem geschätzten Wert von 10,00 Euro abgegeben werden. Hiervon ausgenommen sind schrottreife oder verderbliche Sachen. Verfahrensablauf Wenn Sie etwas gefunden haben, sollten Sie die Fundsache unverzüglich anzeigen und abliefern. Die Fundsache kann beim Fundbüro, Burgstraße 3, abgegeben werden. Haben Sie etwas verloren , können Sie im Fundbüro persönlich vor Ort, telefonisch oder per E-Mail nach dem verlorenen Gegenstand fragen bzw. online danach suchen. Aufbewahrungszeit Die abgegebenen Fundgegenstände werden entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monate verwahrt. Werden die Fundgegenstände innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt und hat der Finder auf seinen Rückgabeanspruch der Fundsache verzichtet, können die Fundsachen öffentlich versteigert werden. Fundgegenstände/ -fahrräder werden in regelmäßigen Abständen über Fundbüro Deutschland versteigert. Wurde ein Gegenstand im Bereich von Verkehrsbetrieben (Bahn, Bus, Fahrzeugen, Haltestellen, Wartehäuschen) verloren oder gefunden, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgastservice, zum Beispiel: Deutschen Bahn AG PNVG Merseburg-Querfurt:  +49 3461-2899420  Finderlohn Der gesetzliche Finderlohn bei Sachen ist in § 971 BGB geregelt und richtet sich nach dem Wert der Sache. Die Begleichung des Finderlohns ist eine Angelegenheit zwischen dem Eigentümer und dem Finder.  Gebühren Unabhängig vom Finderlohn hat der Eigentümer der verlorenen Sache oder des Tieres eine Gebühr an die Verwaltung zu entrichten. Die Gebühr für die Aufbewahrung richtet sich nach der Dauer der Aufbewahrung und dem Wert des Gegenstandes und ist geregelt in der Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) lfd. Nr. 33 Pkt. 2ff Für Rückfragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen gern zur Verfügung. Kontakt Bürger- und Ordnungsamt Sachgebiet Öffentliche Ordnung Fundbüro Burgstraße 3 06217 Merseburg Tel: 03461 445 724 Fax: 03461 445 709 E-Mail: ordnung@merseburg.de   Formulare
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