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Tag der Entscheidung am 02. November

https://www.merseburg.de/de/buergerbudget/tag-der-entscheidung-am-02-november.html

Bald ist es soweit: Der Tag der Entscheidung ist am 02. November. Hier kannst du entscheiden, welcher Vorschlag im Rahmen des zur Verfügung gestellten Bürgerbudgets umgesetzt werden soll. Komm in die Merseburger Rischmühlen-Halle und gib am Tag der Entscheidung, am 02. November 2023,  deine Stimme ab. Du kannst mit drei Stimmtalern entscheiden, welche Projekte mit Hilfe des Bürgerbudgets realisiert werden sollen.  Zeit der Abstimmung: 15:00 bis 18:00 Uhr Auszählungsbeginn: 18:00 Uhr Abstimmungsberechtigt sind alle Bürger:innen, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich zur Abstimmung ausweisen können (bitte den Personalausweis mitbringen). Parkplätze stehen an der Rischmühlen-Halle ausreichend zur Verfügung.  Zum Stichtag Ende (31.08.2023) wurden 69 Vorschläge eingereicht. Im letzten Jahr wurden 75 Vorschläge verschiedenster Art eingereicht, darunter waren sechs, die aufgrund formeller Fehler entsprechend der Satzung nicht zugelassen werden konnten (z.B. keine Bürger der Stadt, keine Adress- oder Namensangaben). Nach Prüfung der restlichen 69 Vorschläge, die formell richtig eingereicht worden, standen 42 Vorschläge – nach umfangreicher Prüfung und Rücksprache mit den zuständigen Fachämtern – zur Abstimmung. 27 Vorschläge konnten nicht zur Abstimmung zugelassen werden. Die Gründe dafür ergaben sich aus der Satzung zum Bürgerbudget. Deshalb beachte beim Einreichen deines Vorschlages unbedingt alle Vorgaben der Budgetsatzung.  
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Urkundenanforderungen

https://www.merseburg.de/de/urkunden.html

Urkunden, die das Merseburger Standesamt ausstellt, können Sie ganz bequem von zu Hause aus über das Urkundenportal anfordern. Die anfallenden Gebühren zahlen Sie dabei online via Giropay oder Kreditkarte. Die Urkunden übermitteln wir anschließend per Post an Sie. Welche Urkunden können Sie anfordern? 1. Nachweise über die Geburt Wenn die Geburt innerhalb der letzten 110 Jahre im Standesamtsbezirk Merseburg beurkundet wurde, können wir Ihnen folgende Nachweise ausstellen: beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters Geburtsurkunde internationale Geburtsurkunde Auskunft über die Geburtszeit 2. Nachweise über die Eheschließung Wenn die Eheschließung innerhalb der letzten 80 Jahre im Standesamtsbezirk Merseburg beurkundet wurde, können wir Ihnen folgende Nachweise ausstellen: beglaubigte Abschrift des Eheregisters Eheurkunde internationale Eheurkunde 3. Nachweise über die Begründung der Lebenspartnerschaft (bis 30.09.2017) Wenn die Lebenspartnerschaft im Standesamtsbezirk Merseburg beurkundet wurde, können wir Ihnen folgende Nachweise ausstellen: beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters Lebenspartnerschaftsurkunde 4. Nachweise über den Sterbefall Wenn der Sterbefall innerhalb der letzten 30 Jahre im Standesamtsbezirk Merseburg beurkundet wurde, können wir Ihnen folgende Nachweise ausstellen: beglaubigte Abschrift des Sterberegisters Sterbeurkunde internationale Sterbeurkunde Berechtigt zur Anforderung von Urkunden sind: die beurkundete Person selbst Ehegatten Vorfahren Abkömmlinge Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können Personen, die von einem Berechtigten bevollmächtigt wurden Sie benötigen eine Urkunde, deren Aufbewahrungsfrist bereits abgelaufen ist? Dann wenden Sie sich bitte an das Historische Stadtarchiv .
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Steuern

https://www.merseburg.de/de/steuern.html

Steuerart Rechtsgrundlagen/Formulare Fälligkeiten (wenn nicht durch Bescheid abweichend) Grundsteuer A  Grundsteuer B / B differenziert (Realsteuer) Abgabenordnung Grundsteuergesetz Grundsteuerhebesatzgesetz LSA Hebesatzsatzung bzw. Haushaltssatzung der Stadt Merseburg Kommunalabgabengesetz LSA Kommunalverfassungsgesetz LSA Formulare Datenschutzhinweise Grundsteuer 15.02.; 15.05.; 15.08.; 15.11. des Kalenderjahres Beträge unter 15 € zum 15.08. Beträge unter 30 € zum 15.02.; 15.08. oder auf Antrag zum 01.07. des Kalenderjahres Gewerbesteuer  (Realsteuer) Abgabenordnung Gewerbesteuergesetz Hebesatzsatzung bzw. Haushaltssatzung der Stadt Merseburg Kommunalabgabengesetz LSA Kommunalverfassungsgesetz LSA Formulare Datenschutzhinweis Gewerbesteuer 15.02.; 15.05.; 15.08.; 15.11. des Kalenderjahres Hundesteuer  (Aufwandsteuer) Kommunalverfassungsgesetz LSA Kommunalabgabengesetz LSA Hundesteuersatzung der Stadt Merseburg Formulare Datenschutzhinweis Hundesteuer 01.07. des Kalenderjahres Zweitwohnungssteuer  (Aufwandsteuer) Kommunalverfassungsgesetz LSA Kommunalabgabengesetz LSA Zweitwohnungssteuersatzung Stadt Merseburg Formulare Datenschutzhinweis Zweitwohnungssteuer 31.03. des Kalenderjahres Vergnügungssteuer  (Aufwandsteuer) Kommunalverfassungsgesetz LSA Kommunalabgabengesetz LSA Vergnügungssteuersatzung Stadt Merseburg Formulare Datenschutzhinweis Vergnügungssteuer Innerhalb von 10 Tagen des Folgemonats     Kontakt Stadt Merseburg Sachgebiet Steuern Lauchstädter Str. 1-3 06217 Merseburg Tel. 03461 445 230 E-Mail   steuern@merseburg.de   Öffnungszeiten Montag 09.00 – 12.00 Uhr Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Mittwoch keine Sprechzeiten Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr Freitag 09.00 – 12.00 Uhr  
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