Finanzen Stadt Merseburg https://www.merseburg.de/de/finanzen.html
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Für Ihren Wohngeldantrag, nutzen Sie bitte das/die entsprechende(n) Formular(e): Antrag auf Wohngeld- Mietzuschuss Antrag auf Wohngeld- Heimverwaltung/Heimleitung Antrag auf Wohngeld Heimbewohner/ Heimbewohnerinnen Antrag auf Wohngeld- Lastenzuschuss Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung Verdienstbescheinigung Wohngeldantrag – ergänzende Erklärung
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Nach Abschluss des landesrechtlichen Gesetzgebungsverfahrens ist die Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung für eine gewerbliche Tätigkeit als Immobiliardarlehnsvermittler in Sachsen-Anhalt auf die Landkreise und kreisfreien Städte übergegangen. Für die Vermittler, die in der Zuständigkeit der Stadt Merseburg gewerblich angemeldet sind, ist somit für alle Fragen rund um die Voraussetzung und Antragstellung auf Erlaubniserteilung nach § 34i Gewerbeordnung (GewO) der Landkreis Saalekreis, Ordnungsamt, SG Öffentliche Ordnung, Domplatz 2, 06217 Merseburg, Tel. 03461-400 zuständig. Die Industrie- und Handelskammern führen das Register der nach § 34i Absatz 8 GewO eintragungspflichtigen Immobiliardarlehensvermittler.
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Sie erreichen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach vorheriger Terminvereinbarung ! Öffnungszeiten: Montag: 09.00 – 12.00 Uhr Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr (Einwohnermeldewesen 16.00 Uhr) Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr Zentrale: Tel.: (03461) 445-0 Fax: (03461) 445 212 Hausanschrift: Stadtverwaltung Merseburg Lauchstädter Straße 1-3 06217 Merseburg Postanschrift: Stadtverwaltung Merseburg Postfach 1661 06206 Merseburg Internet: www.merseburg.de E-Mail: post@merseburg.de
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