Warnhinweis bei Leinsamen fällt kaum auf | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/produktmeldungen/warnhinweis-bei-leinsamen-faellt-kaum-auf
deutlich und gut lesbar auf der Verpackung anbringen und eine passende Abbildung wählen
deutlich und gut lesbar auf der Verpackung anbringen und eine passende Abbildung wählen
Der Wildlachs für die „Lachs-Stäbchen“ ist zerkleinert und geformt. Das steht allerdings erst im Kleingedruckten und passt auch nicht zur Abbildung.
Der Anbieter sollte eine realistische Abbildung wählen und zudem bereits auf der
Firma MainTea sollte für ihre Angebote zum Würzen Produktnamen und Bezeichnungen wählen
Die Firma MainTea sollte einen Produktnamen wählen, der zur Zusammensetzung passt
Der Hersteller sollte die Produktnamen so wählen, dass Verbraucher auf den ersten
Drogeriemarkt dm sollte für seinen Bio Tee „Französische Cassis“ einen Produktnamen wählen
Fazit: Der Anbieter sollte keinen Produktnamen wählen, bei dem Verbraucher von einer
der Schauseite die für den Geschmack hervorstechende Zutat als Sortenbezeichnung wählen
Bonbons als „Lakritze“ zu bezeichnen, kann bei einem Produkt ohne Süßholz nach Ansicht von Lebensmittelklarheit über die Zusammensetzung täuschen.
rechtsverbindliche Bezeichnung ist, sollten Hersteller eine verkehrsübliche Bezeichnung wählen
Fazit: Der Anbieter sollte einen zulässigen Markennamen für seine Lebensmittel wählen