Schwartau „Pura“-Fruchtaufstrich | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/produktmeldungen/schwartau-pura-fruchtaufstrich
Die Schwartauer Werke sollten die Aufmachung so wählen, dass Verbraucher klare Informationen
Die Schwartauer Werke sollten die Aufmachung so wählen, dass Verbraucher klare Informationen
Der Anbieter sollte eine realistische Abbildung wählen.
Der Hersteller sollte eine passende Abbildung wählen und bereits auf der Schauseite
Die Anbieterfirma sollte Abbildungen wählen, die die tatsächlichen Mengenverhältnisse
Anbieter sollte aber unabhängig davon eindeutige Produkt- und Zutatenbezeichnungen wählen
Ein Produkt nennt sich „Quarkcreme, Magerstufe“. Im Kleingedruckten wird es als „Frischkäse, Magerstufe“ bezeichnet. Ist das so zulässig?
Anbieter müssen hier die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung wählen, sofern es
nicht geregelt seien und Hersteller die Proteinangaben nach eigener Einschätzung wählen
einen passenden Hinweis wie „enthält keine Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz“ wählen
Die Anbieterfirma sollte eine zum Inhalt passende Verpackung wählen und die Verpackung
Obwohl auf ebay.de alle Angebotsvarianten im Titel als „vegan“ gekennzeichnet sind, enthalten zwei von vier Geschmackrichtungen mit Milchprotein tierische Zutaten.
vier verschiedene Geschmacksrichtungen in unterschiedlichen Zusammenstellungen wählen