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Niederlassungserlaubnis für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr | Stadt Kassel

https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/Buergeramt/Abteilung-fuer-Zuwanderung-und-Integration/niederlassungserlaubnis-fuer-jugendliche-ab-dem-16.lebensjahr.php

Jugendlichen Ausländern kann oft eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn sie an ihrem 16. Geburtstag seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.
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