Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Kassel | Stadt Kassel https://www.kassel.de/satzungen/geschaeftsordnung-fuer-den-magistrat-der-stadt-kassel.php
Vom 30. November 1953
Absatz(3) Geheime Abstimmung ist unzulässig; dies gilt auch für Wahlen, es sei denn