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Statistische Berichte
Statistiken nach Themen Strukturen und Entwicklungen in Zahlen Region 10 Ingolstadt Wahlen
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Die Städte und Gemeinden haben das Recht, verdiente Bürgerinnen und Bürger mit eigenen Auszeichnungen zu ehren. Sie können nach Artikel 16 der Bayerischen Gemeindeordnung Persönlichkeiten, die sich um die Stadt oder Gemeinde verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernennen. Die Ehrenbürgerwürde ist die höchste Auszeichnung, die eine Stadt oder Gemeinde vergeben kann. Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe und Ähnliches. Früheren kommunalen Wahlbeamten und Wahlbeamtinnen können die ihrem früheren Amt entsprechenden Ehrenbezeichnungen „Altbürgermeister“ oder „Altbürgermeisterin“, „Altoberbürgermeister“ oder „Altoberbürgermeisterin“ verliehen werden. Berechtigt zur Einreichung von Vorschlägen sind die/der Oberbürgermeister/-in, die Fraktionen oder mindestens drei Mitglieder des Stadtrates. Für die Verleihung der Johann-Simon-Mayr-Medaille können zusätzlich Vorschläge vom Kulturbeirat eingebracht werden. Über die Verleihung entscheidet der Stadtrat nach Vorberatung im Ältestenrat in nicht öffentlicher Sitzung. Die Gesamtzahl der lebenden Ausgezeichneten soll je Auszeichnung 25 nicht übersteigen. (Weitere Informationen zur Satzung über kommunale Auszeichnungen)
Auszeichnungen Ehrenbürger Livestream Ratsinfoportal Stadtrat Wahlen Recht
Die Städte und Gemeinden haben das Recht, verdiente Bürgerinnen und Bürger mit eigenen Auszeichnungen zu ehren. Sie können nach Artikel 16 der Bayerischen Gemeindeordnung Persönlichkeiten, die sich um die Stadt oder Gemeinde verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernennen. Die Ehrenbürgerwürde ist die höchste Auszeichnung, die eine Stadt oder Gemeinde vergeben kann. Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe und Ähnliches. Früheren kommunalen Wahlbeamten und Wahlbeamtinnen können die ihrem früheren Amt entsprechenden Ehrenbezeichnungen „Altbürgermeister“ oder „Altbürgermeisterin“, „Altoberbürgermeister“ oder „Altoberbürgermeisterin“ verliehen werden. Berechtigt zur Einreichung von Vorschlägen sind die/der Oberbürgermeister/-in, die Fraktionen oder mindestens drei Mitglieder des Stadtrates. Für die Verleihung der Johann-Simon-Mayr-Medaille können zusätzlich Vorschläge vom Kulturbeirat eingebracht werden. Über die Verleihung entscheidet der Stadtrat nach Vorberatung im Ältestenrat in nicht öffentlicher Sitzung. Die Gesamtzahl der lebenden Ausgezeichneten soll je Auszeichnung 25 nicht übersteigen. (Weitere Informationen zur Satzung über kommunale Auszeichnungen)
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Die Städte und Gemeinden haben das Recht, verdiente Bürgerinnen und Bürger mit eigenen Auszeichnungen zu ehren. Sie können nach Artikel 16 der Bayerischen Gemeindeordnung Persönlichkeiten, die sich um die Stadt oder Gemeinde verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernennen. Die Ehrenbürgerwürde ist die höchste Auszeichnung, die eine Stadt oder Gemeinde vergeben kann. Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe und Ähnliches. Früheren kommunalen Wahlbeamten und Wahlbeamtinnen können die ihrem früheren Amt entsprechenden Ehrenbezeichnungen „Altbürgermeister“ oder „Altbürgermeisterin“, „Altoberbürgermeister“ oder „Altoberbürgermeisterin“ verliehen werden. Berechtigt zur Einreichung von Vorschlägen sind die/der Oberbürgermeister/-in, die Fraktionen oder mindestens drei Mitglieder des Stadtrates. Für die Verleihung der Johann-Simon-Mayr-Medaille können zusätzlich Vorschläge vom Kulturbeirat eingebracht werden. Über die Verleihung entscheidet der Stadtrat nach Vorberatung im Ältestenrat in nicht öffentlicher Sitzung. Die Gesamtzahl der lebenden Ausgezeichneten soll je Auszeichnung 25 nicht übersteigen. (Weitere Informationen zur Satzung über kommunale Auszeichnungen)
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Historische Blätter Ingolstadt – Jahrgang 15 – Ausgabe Nr.165 vom 22.01.2025
Wahlen sind alle fünf Jahre.
Historische Blätter Ingolstadt – Jahrgang 14 – Ausgabe Nr. 130 vom 01.01.2024
Natürlich werden sämtliche Wahlen, Volksabstimmungen auf Reichsebene im Detail