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Offenlegungspflichten – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/kaufmaennische-pflichten/veroeffentlichungs-offenlegungs-bekanntmachungspflichten-4336858

Bestimmte Unternehmen sind zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses verpflichtet, um die Öffentlichkeit (Geschäftspartner, Gläubiger, Gesellschafter u. a.) über die wirtschaftliche Lage und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu informieren.
zur Offenlegung der Bilanz die Hinterlegung der Bilanz beim Unternehmensregister wählen