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Wohnung – Anmeldung als Hauptwohnung | Heppenheim – Unsere Stadt

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Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhängig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden. Personen unter 16 Jahren sind von denjenigen anzumelden, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung. Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung. Hauptwohnung ist: wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen. wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung. wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen. Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist. Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen. Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung sowie Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen. Für die Anmeldung wird Ihnen ein ausgefüllter Meldeschein vorgelegt, dessen Daten Sie zu überprüfen haben.
An die Meldebehörde Ihres Wohnortes  Zuständige Abteilungen Bürgerbüro, Wahlen

elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung | Heppenheim – Unsere Stadt

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Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Dienstleistungen ausweisen können. Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die Adresse auf diesen Dokumenten ändern lassen. Die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie entweder online beantragen (sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet) oder persönlich bei dem Bürgeramt an Ihrem neuen Wohnort. Die Adresse auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich in der Ausländerbehörde am neuen Wohnsitz ändern lassen. Als Nachweis Ihrer neuen Adresse müssen Sie Ihre Meldebestätigung vorlegen.
zuständige Ausländerbehörde am neuen Wohnort Zuständige Abteilungen Bürgerbüro, Wahlen

Führungszeugnis beantragen | Heppenheim – Unsere Stadt

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Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie ein Führungszeugnis beantragen. Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen: einfaches Führungszeugnis erweitertes Führungszeugnis Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Europäisches Führungszeugnis Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Dies dient etwa zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber. Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden, zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein, oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde, zum Beispiel, wenn Sie eine Fahrerlaubnis benötigen. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat. Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten oder Großbritanniens, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
%24context=437082E7C1C10E5499BE Zuständige Abteilungen Bürgerbüro, Wahlen Zuständige

Wohnung Anmeldung | Heppenheim – Unsere Stadt

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Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhängig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden. Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung. Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung. Hauptwohnung ist: wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen. wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung. wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen. Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist. Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen. Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung sowie Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen. Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben.   Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus gegebenenfalls die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.
an die Meldebehörde Ihres Wohnortes Zuständige Abteilungen Bürgerbüro, Wahlen

Steuervordrucke bei Mein ELSTER | Heppenheim – Unsere Stadt

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Mit dem Verfahren ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) haben die Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit geschaffen, Steuererklärungen und Steueranmeldungen elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Hier können außerdem Einsprüche, Anträge auf Fristverlängerung oder Anpassung der Vorauszahlungen und weitere vorgefertigte Formulare online erstellt und an das Finanzamt übermittelt werden und zwar unabhängig vom Betriebssystem, das auf Ihrem Computer installiert ist. In Teilen können hierbei bereits auch Anhänge hinzugefügt und an die Finanzämter übermittelt werden. Für Arbeitgeber ist außerdem die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungsdaten sowie der Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ihrer Arbeitnehmer möglich. Arbeitnehmer können ihre persönlichen ELStAM abrufen. Ihre Vorteile: weniger Papier, weitgehender Belegverzicht, elektronischer Belegabruf für die „Vorausgefüllte Steuererklärung“ elektronische Bescheiddatenübermittlung, Übernahme der Vorjahresdaten, Überprüfung der erklärten Daten auf formale Fehler, Berechnung der voraussichtlichen Steuer, sichere Übermittlung der Steuerdaten, Vermeidung von Übertragungsfehlern, weniger Rückfragen durch das Finanzamt, elektronische Bescheiddatenabholung (optional), automatischer Bescheiddatenabgleich, Funktionen zur Unterstützung von Anwendern mit Sehschwäche. Weitere Informationen zu ELSTER erhalten Sie auf der entsprechenden Webseite.
Zuständige Abteilungen Bürgerbüro, Wahlen Zuständige Mitarbeitende Frau Silke