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Ferienwohnungen Altstadthaus Heppenheim | Heppenheim – Unsere Stadt

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Mitten in der malerischen Altstadt Heppenheims (Kellereigasse 7) steht das um 1915 errichtete „Altstadthaus“, das 2021/22 liebevoll kernsaniert wurde. Hochwertige Materialien, restaurierte Sichtbalken und gedeckte Farben schaffen eine behagliche Atmosphäre – Ihr Zuhause auf Zeit für kurze Ferienaufenthalte oder den längeren beruflichen Einsatz für Geschäftsreisende. Appartement „Blick Kellereigasse“ (ca. 40 m², EG) bietet Platz für bis zu 2 Personen. Ein Schlafzimmer mit Sichtfachwerk, Doppelbett und Flachbild-TV trifft auf eine voll ausgestattete Küche (Cerankochfeld, Backofen, Dunstabzug, Kühlschrank, Mikrowelle, Geschirrspüler, Kaffeeautomat, Wasserkocher), Sitzecke und modernes Duschbad. Waschmaschine mit integriertem Trockner, kostenloses WLAN, Kabel-TV und Verdunklungsgardinen sind inklusive. Appartement „Blick Landratsamt“ (ca. 90 m², 1. OG + DG) eignet sich für bis zu vier Personen. Im 1. OG befinden sich Küche und Esszimmer mit Sichtfachwerk, Bad mit Dusche sowie Waschmaschine/Trockner. Im Dachgeschoss liegen zwei Schlafzimmer mit Boxspringbetten für je zwei Personen (Matratzen mit unterschiedlichen Härtegraden), ein zusätzliches Gäste-WC und eine gemütliche Wohnecke. Auch hier: WLAN, TV und Verdunklungsgardinen. Das zweite Schlafzimmer kann bei Bedarf auch gut als Kinderzimmer genutzt werden. Beide Wohnungen sind Nichtraucher-Einheiten; öffentliche, gebührenpflichtige Parkplätze finden Sie unmittelbar vor der Tür. Anreise ab 15:00 Uhr. Abreise bis 10:00 Uhr. Reduzierte Preise für Langzeit-Aufenthalte auf Anfrage.
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Meldebescheinigung | Heppenheim – Unsere Stadt

https://www.heppenheim.de/buergerservice-views/leistungen/HES:entry:935659-VLR/meldebescheinigung/

Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus. Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten: Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung. Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt. Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
Zuständige Abteilungen Bürgerbüro, Wahlen Zuständige Mitarbeitende Frau Silke