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LeMO Kapitel: Volkskammer

https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-osten/volkskammer

Die Volkskammer ist das Parlament und nominell höchste Verfassungsorgan der DDR. Sie wählt den Ministerrat und seit 1960 auch den Staatsrat. Das Parlament besteht bis 1963 aus 400, später aus 500 Abgeordneten, die alle vier Jahre (später alle fünf Jahre) nach Einheitslisten gewählt werden. Die Abgeordneten werden nach einem vorher festgelegten Schlüssel auf die Parteien und Massenorganisationen verteilt. In der Volkskammer vertreten sind SED, CDU, LDPD, NDPD, DBD, Massenorganisationen (FDGB, FDJ, KB, DFD) sowie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN). Die SED beherrscht die Volkskammer, denn nahezu alle Abgeordneten der Massenorganisationen gehören der Partei an und auch NDPD und DBD folgen dem SED-Kurs.
Eine wirkliche Wahl haben die Menschen in der DDR aber nicht.

LeMO Kapitel: Volkskammer

https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-osten/volkskammer.html

Die Volkskammer ist das Parlament und nominell höchste Verfassungsorgan der DDR. Sie wählt den Ministerrat und seit 1960 auch den Staatsrat. Das Parlament besteht bis 1963 aus 400, später aus 500 Abgeordneten, die alle vier Jahre (später alle fünf Jahre) nach Einheitslisten gewählt werden. Die Abgeordneten werden nach einem vorher festgelegten Schlüssel auf die Parteien und Massenorganisationen verteilt. In der Volkskammer vertreten sind SED, CDU, LDPD, NDPD, DBD, Massenorganisationen (FDGB, FDJ, KB, DFD) sowie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN). Die SED beherrscht die Volkskammer, denn nahezu alle Abgeordneten der Massenorganisationen gehören der Partei an und auch NDPD und DBD folgen dem SED-Kurs.
Eine wirkliche Wahl haben die Menschen in der DDR aber nicht.

LeMO Kapitel: Bundespräsident

https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-westen/bundespraesident.html

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er wird für fünf Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Seine vorrangige Aufgabe besteht in der Repräsentation des Staates nach innen und außen. Nach den Erfahrungen der Weimarer Republik hat der Parlamentarische Rat die unmittelbare Macht des Bundespräsidenten stark eingeschränkt. Trotzdem kann er durch seine Autorität und seine Reden viel zur Entwicklung der demokratischen Kultur und zum internationalen Ansehen der Bundesrepublik beitragen.
Ihre Aufgabe ist die Wahl des Bundespräsidenten.