Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/versteigerergewerbe-beantragung-einer-erlaubnis-27374/
Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Antragstellers von den Inhalten nach § 34b Abs. 5 GewO kann vom Antragsteller nach seiner Wahl
