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Änderung der Bundessatzung und der Geschäftsordnung zur Bundessatzung – Beisitzer im Bundesvorstand für die Auslandsgruppe Europa | FDP

https://www.fdp.de/beschluss/aenderung-der-bundessatzung-und-der-geschaeftsordnung-zur-bundessatzung-beisitzer-im?antragsbuch=14802

1. Ersetze in § 17 Abs. 1 Nr. 2 Bundessatzung „aus 34 weiteren Beisitzern,“ durch:„aus 35 weiteren Beisitzern,“2. Ersetze in § 5 Abs. 5 Geschäftsordnung zur Bundessatzung „Von den 34 Beisitzern des
die ersten 16 in einem Wahlgang in verbundener Einzelwahl gewählt; erfolgt die Wahl

Änderung der Bundessatzung – Konkretisierung des Verhältnisses der Bundessatzung zu nachgeordneten Satzungen | FDP

https://www.fdp.de/beschluss/aenderung-der-bundessatzung-konkretisierung-des-verhaeltnisses-der-bundessatzung-zu?antragsbuch=14802

1. § 28 Bundessatzung erhält folgende Fassung:§ 28 – Verhältnis der Bundessatzung zu nachgeordneten Satzungen(1) Die Satzungen der Landesverbände, ihrer Gliederungen und der Auslandsgruppen müssen mit
. § 8a der Geschäftsordnung zur Bundessatzung, sofern die Satzung die Wahl eines