Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/115552.html
Die Satzung regelt die Höhe von Entschädigungen für Mitglieder von Wahlvorständen, Wahlausschüssen und Abstimmungsorgane der Landeshauptstadt Erfurt bei Europawahlen, Bundestagswahlen,
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