Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Wahlhelfer-oder-Wahlhelferin-verpflichten.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=1981.38.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte BÃŒrger und BÃŒrgerinnen, die am Wahltag in den WahlvorstÀnden als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorlÀufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen. …
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