Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte fÌr Familienangehörige von EU-/ EWR-BÌrgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Angaben-zur-Ausstellung-einer-Aufenthaltskarte-f%C3%BCr-Familienangeh%C3%B6rige-von-EU-EWR-B%C3%BCrgern-au%C3%9Fer-Deutschland-und-des-EWR-einreichen.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.796.1&NavID=2326.284.1&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1
Als drittstaatsangehöriger Familienangehöriger eines Staatsangehörigen der EuropÀischen Union (EU) oder eines Staates des EuropÀischen Wirtschaftsraums (EWR: Norwegen, Island und Liechtenstein) haben Sie bei Vorliegen der unionsrechtlichen Voraussetzungen das Recht, sich …
Dies umfasst auch die freie Wahl des Wohnsitzes in den Mitgliedstaaten der EuropÃ