Kirchensteuer bei Abfindungen: Entlastung möglich – EKHN https://www.ekhn.de/themen/kirche-und-geld/finanz-news/kirchensteuer-bei-abfindungen-entlastung-moeglich
Die EKHN erlässt bei Abfindungszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen 50 % der Kirchensteuer – ein wichtiges Angebot, über das Hauptamtliche Betroffene gezielt informieren und unterstützen können.
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