Seit 2017 gibt es eine gewählte Gleichstellungsbeauftragte im DLR. Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Pflicht und Aufgabe, den Vollzug des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Hinblick auf den Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligungen wegen ihres Geschlechts, insbesondere bei Benachteiligungen von Frauen, zu fördern und zu überwachen. Dies umfasst auch den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz 2017 wurde im DLR erstmalig eine Wahl