Seit 2017 gibt es eine gewählte Gleichstellungsbeauftragte im DLR. Die  Gleichstellungsbeauftragte hat die Pflicht und Aufgabe, den Vollzug des  Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) sowie des Allgemeinen  Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Hinblick auf den Schutz der  Beschäftigten vor Benachteiligungen wegen ihres Geschlechts,  insbesondere bei Benachteiligungen von Frauen, zu fördern und zu  überwachen. Dies umfasst auch den Schutz vor sexueller Belästigung am  Arbeitsplatz.
Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz   2017 wurde im DLR erstmalig eine Wahl