Drittsendezeitrichtlinie | die-medienanstalten.de https://www.die-medienanstalten.de/service/rechtsgrundlagen/drittsendezeitrichtlinie/
Gemeinsame Richtlinie der Landesmedienanstalten über die Sendezeit für unabhängige Dritte nach § 65 MStV
Personal einzustellen und die technischen und studiotechnischen Dienstleister zu wählen